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Kreisverwaltung
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-0
Fax 03941 5970-43 33
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Im Landkreis Harz findet die nächste Fischerprüfung am Sonnabend, 20. März 2010, statt.
Die Prüfung wird in den Berufsbildenden Schulen "Geschwister Scholl" in Halberstadt, OT Langenstein - Böhnshausen durchgeführt und beginnt um 9 Uhr.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Landkreis Harz, Untere Fischereibehörde, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt erhältlich und müssen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde eingehen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist die Zulassung zur Fischerprüfung zu versagen.
Die Gebühren betragen für die Jugendfischer-/Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro und für die Fischerprüfung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 56 Euro. Die Gebühren sind bei der Unteren Fischereibehörde einzuzahlen bzw. werden mittels Kostenfestsetzungsbescheid nach Antragstellung erhoben.
Für die Zulassung zur Fischerprüfung ist entsprechend der Prüfungsordnung ein Nachweis über die Teilnahme am Pflichtlehrgang zur Vorbereitung erforderlich. Lehrgänge werden von den Anglerverbänden durchgeführt.