BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Kurzinformation ” Schülerbafög” (Stand : 06/2009)

Anspruch auf Leistungen nach BAföG besteht im Rahmen dieses Gesetzes von dem Monat an, in welchem die Ausbildung beginnt und der Förderantrag beim Amt f. Ausbildungsförderung vorliegt.

Anspruch besteht nur für Vollzeitausbildungen, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert! Die Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen werden!

Anschlussförderung für einen neuen Bewilligungszeitraum (BWZ) desselben Ausbildungsabschnittes wird ohne Unterbrechung nur geleistet, wenn der Wiederholungsantrag im Wesentlichen vollständig (ohne Schulbescheinigung F 2) zwei Kalendermonate vor Ablauf des BWZ gestellt wurde und die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden.

Zur Anspruchswahrung genügt zunächst die Einreichung des Formblattes 1, notfalls auch ein formloser Antrag. Die restlichen Unterlagen und Nachweise können später nachgereicht werden. Eine Entscheidung ist jedoch erst nach Vorliegen des vollständigen amtl. Antrages möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt aus verfahrenstechnischen Gründen im Normalfall 4 bis 8 Wochen, gerechnet von dem Zeitpunkt, wo der Antrag vollständig vorliegt. Ein Bescheid ergeht jedoch frühestens zu dem Zahlmonat, in welchem die Ausbildung aufgenommen wird.

Der Bewilligungszeitraum (BWZ) umfasst in der Regel ein Schuljahr bzw. zwei Semester. Der BWZ beginnt ab dem Monat, von dem ein Anspruch besteht und endet mit dem gesetzlichen Schuljahresende, bei Ausbildungsende mit dem Monat in dem der letzte Schul- bzw. Prüfungstag ist.

Der für die angestrebte Ausbildung lt. Gesetz vorgeschriebene monatliche Grundbedarf für Schüler liegt zwischen 212 Euro und 487 Euro. Für Berufsfachschüler beträgt er 212 Euro, wenn sie bei den Eltern wohnen und 383 Euro, falls sie ausbildungsbedingt notwendig nicht bei den Eltern wohnen. Schüler allgemeinbildender Schulen, zweijähriger Fachoberschulen, einjähriger Berufsfachschulen sowie von Berufsgrundbildungs- bzw. Berufsvorbereitungsjahr haben nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung dem Grunde nach einen Anspruch auf Förderung (max.383 Euro).

Die tatsächliche Höhe des Förderbetrages ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden im BWZ, vom Einkommen des Ehegatten und (im Regelfall) vom Elterneinkommen im vorletzten Jahr (zZ.2007) vor Beginn des BWZ. Der Förderbetrag kann folglich, sofern dem Grunde nach ein Anspruch besteht, der Höhe nach unter dem maßgeblichen Bedarfssatz liegen (mindestens 10 €) bis hin zu einer Nichtbewilligung.

Schüler ab 18 Jahre, die keine Förderung erhalten oder nur mit einem Grundbedarf von maximal 212€/Mon. gefördert werden, können einen eventuellen Anspruch auf ALG II bei der zuständigen ARGE/KoBa prüfen lassen!

Auszubildende mit Kindern können einen Kinderbetreuungszuschlag zum Bedarf erhalten. Dieser beträgt für das erste Kind mtl. 113 € und jedes weitere Kind 85 €..

Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungszuschuss haben Auszubildende, soweit sie ausschließlich selbst beitragspflichtig versichert sind (63 Euro).

Der Förderanspruch bei längerer Krankheit und Schwangerschaft besteht für maximal 3 Monate gerechnet ab Folgemonat des letzten Schultages innerhalb des BWZ! (Amt informieren!!!)

Anspruch auf Mietzuschuss zum Grundbedarf besteht für einige Ausbildungsarten unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des BAföG. Er kann bis zu 72 Euro betragen.

Wer dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung nach BAföG hat, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, auch wenn kein Förderungsantrag gestellt wird oder die Förderung abgelehnt wurde.

Neu: Ab 01.01.2007 können Schüler, die Förderung erhalten und deren Grundbedarf nach BAföG sich aufmind. mtl. 383 € beläuft, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für die Unterkunftbeantragen (z.Z. mindestens 81 €). Anträge sind unter Vorlage des Bewilligungsbescheides für die Förderung nach BAföG bei der ARGE/KoBa zu stellen!

Kosten für Schulgeld, Arbeits- u. Unterrichtsmaterialien sowie Fahrgeld können nicht erstattet werden!

Zuständig für die Bewilligung der Ausbildungsförderung nach BAföG für Schüler ist im Regelfall das Amt f. Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern Ihren Hauptwohnsitz haben, unabhängig vom Schulstandort oder der Wohnung des Auszubildenden. Für Studenten ist das Deutsche Studentenwerk an der jeweiligen Universität, Hochschule oder Fachhochschule zuständig.

Schüler (allgemeinbildender Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen) erhalten die Förderung zu 100% als nicht rückzahlbaren Zuschuss, Studenten zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsloses Darlehen.

Bei Lohnersatzleistungen bitte die Entgeltbescheinigungen einreichen!
Alle Unterlagen sind in Kopie einzureichen!
Die Originale sind zur Einsichtnahme vorzulegen, wenn Sie nicht in beglaubigter Kopie (Stadt-/Gemeindeverw. ,Verw.-Gem.) eingereicht werden!

Weitere Informationen können Sie im Internet nachlesen unter www.das-neue-bafoeg.de.

Kontaktmöglichkeit:

Tel. 03941 5970-1150,-1154,-1190,-1131,-1130
Fax 03941 5970-1132
E-Mail: sozialamt@kreis-hz.de

Außensprechtage des Sozialamtes zu Ausbildungsförderung
Die Außensprechtage finden in Halberstadt und Quedlinburg zu den allgemeinen Öffnungszeiten statt:
Sozialamt, Außenstelle Halberstadt - Fr.-Ebert-Str. 42, Haus II, Raum 158
Sozialamt, Außenstelle Quedlinburg - Mummental 2, Raum 19

August 2010
BAföG             Quedlinburg         Donnerstag, 05.08.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr
BAföG             Halberstadt          Donnerstag, 12.08.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr

September 2010
BAföG             Quedlinburg        Donnerstag, 02.09.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr
BAföG             Halberstadt         Donnerstag, 09.09.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr

Oktober 2010
BAföG             Quedlinburg       Donnerstag, 07.10.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr
BAföG             Halberstadt        Donnerstag, 14.10.2010       8.30 -12.00 und 14 - 18.00 Uhr

November 2010
BAföG             Quedlinburg       Donnerstag, 04.11.2010       14 - 18.00 Uhr
BAföG             Halberstadt        Donnerstag, 11.11.2010       14 - 18.00 Uhr

Dezember 2010
BAföG             Quedlinburg       Donnerstag, 02.12.2010       14 - 18.00 Uhr
BAföG             Halberstadt        Donnerstag, 09.12.2010       14 - 18.00 Uhr


 

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