BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Presseinfos
Zurück
Landkreis Harz und Staatskanzlei informieren Kommunen über Breitband-Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der durch den Landkreis Harz und die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalts organisierten Infrastrukturkonferenz im Wernigeröder Innovations- und Gründerzentrum (IGZ), informierten sich am 3. Juli rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgen und Kommunen über die neuen Fördermöglichkeiten für Hochgeschwindigkeits-Internet sowie über die Ergebnisse einer aktuellen Machbarkeitsstudie, die entsprechende Förderpotentiale im Landkreis aufzeigt.
In seiner Begrüßung hob Landrat Martin Skiebe die enorme Bedeutung einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung gerade für den ländlichen Raum hervor und begrüßte das Engagement der Landesregierung, die den weiteren Breitband-Ausbau mit gleich zwei neuen Förderinstrumenten unterstützen wird:
Als Referenten von Seiten der Landesregierung informierten Regierungssprecher Theo Struhkamp aus der Staatskanzlei sowie Holger Haupt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt über die Ergebnisse der bisherigen Ausbau-Strategie sowie über die neuen Fördermöglichkeiten für den Aufbau sogenannter NGA-Netze (Next Generation Access) den Breitband-Netzen der nächsten Generation mit einer Download-Datenrate von mindestens 50 Mbit/s.
Hauptbestandteil der Infrastrukturkonferenz war die Vorstellung der von Hans-Martin Schulze von der Wernigeröder HarzOptics GmbH, erarbeiteten NGA-Machbarkeitsstudie für den Landkreis Harz. Wie die Untersuchungen der Kommunikations-Experten ergaben, eignen sich insbesondere 43 der 122 Orte und Ortsteile für eine der beiden neuen Förderschienen, während 11 Orte und Ortsteile bereits heute mit sehr hohen Datenraten versorgt sind und weitere 68 Orte und Ortsteile in absehbarer Zeit auch ohne Förderung mit entsprechenden Datenraten versorgt sein werden. Die für einen geförderten Ausbau in Frage kommenden Kommunen, werden sofern sie nicht bereits an der Konferenz teilgenommen haben in den kommenden Tagen über die Ergebnisse der Studie unterrichtet und haben anschließend die Möglichkeit, sich mit Landkreis, Staatskanzlei und Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt über das weitere Vorgehen abzustimmen.
In seiner Begrüßung hob Landrat Martin Skiebe die enorme Bedeutung einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung gerade für den ländlichen Raum hervor und begrüßte das Engagement der Landesregierung, die den weiteren Breitband-Ausbau mit gleich zwei neuen Förderinstrumenten unterstützen wird:
- Der Breitbandförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt, in deren Rahmen der Breitband-Ausbau durch einen Drittanbieter bezuschusst wird.
- Der Infrastrukturförderung, die es Kommunen ermöglichen soll, eigene Passiv-Infrastruktur zu schaffen und an Netzbetreiber zu verpachten.
Als Referenten von Seiten der Landesregierung informierten Regierungssprecher Theo Struhkamp aus der Staatskanzlei sowie Holger Haupt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt über die Ergebnisse der bisherigen Ausbau-Strategie sowie über die neuen Fördermöglichkeiten für den Aufbau sogenannter NGA-Netze (Next Generation Access) den Breitband-Netzen der nächsten Generation mit einer Download-Datenrate von mindestens 50 Mbit/s.
Hauptbestandteil der Infrastrukturkonferenz war die Vorstellung der von Hans-Martin Schulze von der Wernigeröder HarzOptics GmbH, erarbeiteten NGA-Machbarkeitsstudie für den Landkreis Harz. Wie die Untersuchungen der Kommunikations-Experten ergaben, eignen sich insbesondere 43 der 122 Orte und Ortsteile für eine der beiden neuen Förderschienen, während 11 Orte und Ortsteile bereits heute mit sehr hohen Datenraten versorgt sind und weitere 68 Orte und Ortsteile in absehbarer Zeit auch ohne Förderung mit entsprechenden Datenraten versorgt sein werden. Die für einen geförderten Ausbau in Frage kommenden Kommunen, werden sofern sie nicht bereits an der Konferenz teilgenommen haben in den kommenden Tagen über die Ergebnisse der Studie unterrichtet und haben anschließend die Möglichkeit, sich mit Landkreis, Staatskanzlei und Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt über das weitere Vorgehen abzustimmen.