BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr

Sammlung von Elektroaltgeräten

Wichtiger Hinweis zu gewerblichen Sammlungen von Elektroaltgeräten aus privaten Haushaltungen

Es ist zunehmend festzustellen, dass gewerbliche Sammler mittels sogenannter Flyer gegenüber privaten Haushaltungen auch die Abholung von Elektroaltgeräten wie beispielweise, Kühlschränke, Gefrierschränke, - truchen, Fernseher und Computer anbieten.  Diese angebotenen Sammlungen sind nicht zulässig. In privaten Haushaltungen genutzte Geräte sind gem. § 9 Abs. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) an öffentlichen Sammelstellen zurückzugeben. Die pflichtigen Hersteller bzw. von diesen beauftragte Dritte, holen diese Geräte dort ab und überlassen diese anschließend einer Erstbehandlungsanlage. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Hersteller ein freiwilliges individuelles oder kollektives Rücknahmesystem gem. § 9 Abs. 8 ElektroG einrichten. Ebenso kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, hier im Landkreis Harz die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) gem. § 9 Abs. 6 ElektroG wahrnehmen. Die enwi hat im Entsorgungsgebiet ein Hol- und Bringsystem geschaffen. So werden Altgeräte abgeholt bzw. auf den insgesamt 8 Wertstoffhöfen im Landkreis Harz kostenfrei angenommen. Die gesammelten Altgeräte werden dann selbst einer Einrichtung zur Erstbehandlung von Altgeräten überlassen.

Ansprechpartner rund um das Thema gewerbliche Sammlungen aus privaten Haushaltungen ist Frau Marx, Sachgebietsleiterin der Unteren Abfallbehörde. Sie ist unter der Telefonnummer 03941/5970-5760 zu erreichen.