BCKategorie 08.09.2016 09:53:24 Uhr | Landkreis | Umwelt

Gartenabfallentsorgung

Gartenabfälle sind vorrangig zu verwerten. In erster Linie bietet sich hierfür die Eigenkompostierung oder das Schreddern von Baum- und Strauchschnitt an.

Sollte aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Eigenkompostierung bzw. das Schreddern nicht möglich sein, so können die Gartenabfälle in den Wertstoffhöfen des Landkreises Harz sowie in den Kompostierungsanlagen der Fa. Harz-Humus-Recycling GmbH in Heudeber und der Fa. Recyclingpark Harz GmbH in Heudeber entsorgt werden.

Darüber hinaus führt die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) mehrmals jährlich kostenlose Strauch- und Grünschnittsammlungen durch. Die genauen Entsorgungszeiträume hierfür werden durch die "enwi" rechtzeitig bekannt gegeben oder können dem Entsorgungskalender entnommen werden.

Kontakt

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Braunschweiger Str. 87/88
38820 Halberstadt
Tel. 03941 6880-0
Fax 03941 6880-22
E-Mail: info@enwi-hz.de
Internet: http://www.enwi-hz.de/

Im Landkreis Harz besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Gartenabfallverbrennungsverordnung (GartAbfVerbVO) Gartenabfälle einmal jährlich zu verbrennen. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt GartenabfallverbrennVO.