Was muss ich bei der Ein- und Ausreise beachten?
Der Sommer ist da und viele Menschen planen ihren Urlaub außerhalb Deutschlands. Es herrscht immer noch eine große Unsicherheit bezüglich der geltenden Reisebestimmungen. Über die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Urlaubsland informieren Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de – hier finden Sie die jeweils gültigen Bedingungen. Für die Rückreise nach Deutschland finden Sie die Einstufung der einzelnen Länder in die verschiedenen Risikogebiete auf der Seite vom Robert-Koch-Institut www.rki.de/risikogebiete- die beistehende Tabelle zeigt, was jeder Reisende hier zu beachten hat. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Rückkehr aus einem |
Anmeldepflicht(www.einreiseanmeldung.de) |
Absonderungspflicht (Quarantäne) | Testnachweispflicht |
Risikogebiet
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erforderlich |
Absonderung für 10 Tage; Aufhebung durch Vorlage eines negativen Testergebnisses* beziehungsweise von Impf- oder
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spätestens 48h nach Einreise Vorlage eines negativen Testergebnisses* beziehungsweise von Impf- oder Genesenennachweis |
Hochinzidenzgebiet | erforderlich | Absonderung für 10 Tage; Aufhebung durch Vorlage von Impf- oder Genesenennachweis; Verkürzung auf 5 Tage durch Vorlage eines negativen Testergebnisses |
bei Einreise Vorlage eines negativen Testergebnisses* beziehungsweise von Impf- oder Genesenennachweis |
Virusvariantengebiet
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erforderlich |
Absonderung für 14 Tage; Aufhebung oder Verkürzung nicht
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bei Einreise Vorlage negatives Testergebnis* |
* Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.