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Vierte Rechtsverordnung des Landkreises Harz zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote
Der Landkreis Harz hat am 23. August 2021 die Vierte Rechtsverordnung des Landkreises Harz zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote gem. § 16 Abs. 3 der 14. SARS-CoV-2-EindV erlassen.
Diese können Sie in der Anlage und im Sonderamtsblatt Nr. 17/2021 einsehen.
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Vierte_Rechtsverordnung_des_Landkreises_Harz_zum_Entfallen_der_Testpflicht_für_bestimmte_Angebote_Einrichtungen.pdf |
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