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Kleinfeuerungsanlagen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Errichtung, die technische Ausführung und der Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Einzelheiten sind in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt.

Von dieser Verodnung sind überwiegend Heizungsanlagen im privaten Bereich und in kleineren Gewerbebetrieben betroffen. Vor dem Hintergrund von Preisveränderungen bei Heizöl, Erd- und Flüssiggas wurden in den letzten Jahren zunehmend Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wieder in Betrieb genommen oder neu errichtet. Insbesondere Holz gewinnt als CO2 - neutraler Brennstoff zunehmend an Bedeutung. 

 

Ihre Ansprechpartner/innen zum Thema Kleinfeuerungsanlagen:

Landkreis Harz
Umweltamt
Sachgebiet Immissionsschutz
Firedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-5768 oder 5769
Fax 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de

© Jürgen Bauer E-Mail