Kleinfeuerungsanlagen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Errichtung, die technische Ausführung und der Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. Einzelheiten sind in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt.
Von dieser Verodnung sind überwiegend Heizungsanlagen im privaten Bereich und in kleineren Gewerbebetrieben betroffen. Vor dem Hintergrund von Preisveränderungen bei Heizöl, Erd- und Flüssiggas wurden in den letzten Jahren zunehmend Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wieder in Betrieb genommen oder neu errichtet. Insbesondere Holz gewinnt als CO2 - neutraler Brennstoff zunehmend an Bedeutung.
Ihre Ansprechpartner/innen zum Thema Kleinfeuerungsanlagen:
Landkreis Harz
Umweltamt
Sachgebiet Immissionsschutz
Firedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel. 03941 5970-5768 oder 5769
Fax 03941 5970-5767
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de