Coronavirus: Aktueller Stand vom 28. Januar 2022

236 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Mit Stand 28. Januar 2022, 12 Uhr, sind dem Kreis-Gesundheitsamt 236 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 22 324 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 1 358 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (1 080) pro 100 000 Einwohner beträgt 511,91. Gegenwärtig befinden sich zudem 1 475 Personen in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Harz werden derzeit 15 COVID-19-Patienten versorgt, davon drei intensivmedizinisch.

Am 27. Januar wurden im Impfzentrum und durch die mobilen Impfteams insgesamt 491 Impfungen vorgenommen, davon 46 Erst-, 85 Zweit- und 360 Drittimpfungen.


Allgemeinverfügung zur Absonderung

Der Landkreis Harz hat am 28.01.2022 die III. Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten (III. AllgAbsHz) erlassen. Diese regelt ab dem 29. Januar 2022 das Verhalten bei positiven Coronatests und bei engem Kontakt zu positiv Getesteten.


Grundsätzlich gilt, dass bei Personen, welche positiv durch einen PCR-Test getestet wurden und deren enge Kontaktpersonen, für 10 Tage die häusliche Absonderung angeordnet wird. Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag möglich, mittels eines Schnelltests an einer Teststation oder bei anderen Leistungserbringern nach § 6 Testverordnung. Schüler dürfen sich bereits ab dem 5. Tag freitesten.


Wer aufgrund der AllgAbsHz in häuslicher Absonderung ist, wird darüber einen Bescheid erhalten. Wer als enge Kontaktperson von selbst in die häusliche Absonderung geht, wird gebeten, sich bei dem Gesundheitsamt zu melden. Wer einen positiven Schnelltest bekommt in einer Teststation, ist auch in häuslicher Absonderung, man kann sich aber so schnell wie möglich durch einen negativen PCR-Test freitesten.

Alle wichtigen Informationen sind in der AllgAbsHz enthalten. Es wird gebeten, sich mit der Allgemeinverfügung vertraut zu machen. Die Lage hinsichtlich Verfügbarkeit von Tests und der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur wird beobachtet, um die Allgemeinverfügung schnell anzupassen, falls es die Lage erfordert.