Coronavirus: Aktueller Stand vom 30. September 2022

1 087 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Seit der letzten Meldung von Freitag, dem 23. September, sind vom Kreis-Gesundheitsamt bis heute, 30. September, insgesamt 1 087 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Diese Fälle wurden wie folgt gemeldet:
Montag, 26.09.2022                  238 Fälle
Dienstag, 27.09.2022                140 Fälle
Mittwoch, 28.09.2022                340 Fälle
Donnerstag, 28.09.2022            177 Fälle
Freitag, 30.09.2022                   192 Fälle

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 87 745 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 707 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (1 004) pro 100 000 Einwohner beträgt 475,89.

Dem Gesundheitsamt ist bedauerlicherweise ein weiterer Todesfall in Verbindung mit dem Coronavirus gemeldet worden. Dabei handelt es sich um einen Mann im Alter von 84. Die Zahl der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen erhöht sich damit auf 550.

134 Impfungen an zwei Tagen
Der Landkreis Harz hat in der 38. Kalenderwoche wieder Impfangebote gegen das Corona-Virus
etabliert. Bei den zwei Impfterminen gab es 52 mobile sowie 82 stationäre Impfungen. Insgesamt waren es vier Erst-, fünf Zweit-, 25 Dritt- sowie 100 Viertimpfungen.

Kürze Sprechzeiten der Coronahotline
Die Coronahotline des Landkreises Harz ist ab dem 4. Oktober werktags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. „In dringenden Fällen sind Rückfragen über die coronahotline@kreis-hz.de  möglich“, sagt Heike Breiting, Teamkoordinatorin Pandemieplanung beim Gesundheitsamt des Landkreises Harz. Jede Anfrage werde zeitnah bearbeitet.

IX. Allgemeinverfügung regelt die Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und
Erkrankten

Der Landkreis Harz hat am 30. September die „ IX. Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten (IX. AllgAbsHz) vom 29. September 2022, bekannt gemacht. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Die Allgemeinverfügung ist im Sonderamtsblatt Nr. 25/2022 ab dem 30. September 2022 unter www.kreis-hz.de oder am Behördensitz (Friedrich-Ebertstraße 42, 38820 Halberstadt) einsehbar.