Allgemeinverfügungen-Archiv
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Aufhebung Rechtsverordnung Maskenpflicht Welterbestadt Quedlinburg
Die Rechtsverordnung zur Verpflichtung zum Tragen eine medizinischen Maske in bestimmten Innenstadtbereichen der Welterbestadt Quedlinburg wurde heute mit sofortiger Wirkung durch den Landrat aufgehoben. Die Stadt hatte gestern entschieden, den Weihnachtsmarkt zu beenden. Damit entfällt der Grund für die Verordnung.
Diese können Sie im Sonderamtsblatt Nr. 27/2021 und in der Anlage einsehen.
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Aufhebung Rechtsverordnung der Maskenpflicht in der Welterbestadt Quedlinburg |
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