Allgemeinverfügungen-Archiv | Aktuelles
Zurück
Fünfte Rechtsverordnung des Landkreises Harz zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote
Der Landkreis Harz hat am 14. September 2021 die Fünfte Rechtsverordnung des Landkreises Harz zum Entfallen der Testpflicht für bestimmte Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote gem. § 16 Abs. 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV erlassen.
Diese können Sie in der Anlage und im Sonderamtsblatt Nr. 18/2021 einsehen.
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
![]() |
Fünfte Rechtsverordnung des Landkreises Harz |
0.8 MB |