Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung

Der Landkreis Harz hat am 28. April 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und gegen den Vollzug beziehungsweise die Einführung einer Impfpflicht vom 30. April 2022 erlassen. Der Vollzug des § 13 VersammlG LSA und der 16. EindV LSA gilt auf dem Gebiet des Landkreises Harz.

Diese finden Sie in der Anlage und im Sonderamtblatt Nr. 16/2022.

Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung

Der Landkreis Harz hat am 28. April 2022 als Versammlungsbehörde die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot an bestimmten Orten der so genannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und gegen den Vollzug beziehungsweise die Einführung einer Impfpflicht vom 30. April 2022 erlassen. Der Vollzug des § 13 VersammlG LSA und der 16. EindV LSA gilt auf dem Gebiet des Landkreises Harz.

Diese finden Sie in der Anlage und im Sonderamtblatt Nr. 16/2022.