Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“

Der Landkreises Harz, als Versammlungsbehörde gibt die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung und Durchsetzung einer Impfpflicht vom 29. Juni 2022 bekannt. 
Diese finden Sie in der Anlage und im Sonderamtblatt Nr. 20/2022.

Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“

Der Landkreises Harz, als Versammlungsbehörde gibt die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung und Durchsetzung einer Impfpflicht vom 29. Juni 2022 bekannt. 
Diese finden Sie in der Anlage und im Sonderamtblatt Nr. 20/2022.

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