Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten vom 29. Dezember 2022 (X. AllgAbsHz) vom 31. Januar 2023
Der Landkreis Harz hebt die Allgemeinverfügung zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten vom 29. Dezember 2022 (X. AllgAbsHz) zum 31. Januar 2023 auf und verweist zum zukünftigen Umgang mit SARS-CoV-2 auf die gesetzlichen Regelungen, welche bis zum 7. April 2023 gelten und die Rechtsverhältnisse von positiv getesteten Personen regeln. Einzelheiten sind in der Anlage sowie im Sonderamtsblatt Nr. 1/2023 nachzulesen.