Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik
Der Landkreis Harz - als Versammlungsbehörde -gibt die Allgemeinverfügung zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten „friedlichen Spaziergänge“ zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung und Durchsetzung einer Impfpflicht vom 29. Juli 2022 bekannt. Einzelheiten sind den Anlagen sowie dem Sonderamtsblatt23/2022 zu entnehmen.
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreises Harz - Versammlungsbehörde - zum Versammlungsverbot unangemeldeter Versammlungen an bestimmten Orten der sogenannten friedlichen Spaziergänge zum Ausdruck des Protestes gegen die Corona-Politik und den Vollzug bzw. die Einführung und Durchsetzung einer Impfpflicht vom 29. Juli 2022
1 MBallgemeinverfuegung spaziergaenge 29.07.2022
Anlage I zur Allgemeinverfügung vom 29.07.2022
69 KBanlage i stand 29.07.2022