Initiativbewerbung beim Landkreis Harz

Sie sind an einer Mitarbeit beim Landkreis Harz interessiert, jedoch sind derzeit keine passenden Stellenausschreibungen veröffentlicht? Dann bewerben Sie sich einfach initiativ bei uns auf Ihre Wunschanstellung.

Sie können sich über das Bewerberportal Interamt ganz einfach und schnell online bewerben.
Ihre Bewerbung wird dann entsprechend in einen Bewerberpool aufgenommen, um bei möglichem kurzfristigen Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Wenn Sie für eine mögliche Besetzung geeignet erscheinen, werden Sie umgehend entsprechend informiert. Bewerbungen werden ausschließlich über das Bewerberportal Interamt berücksichtigt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt.
Die Landkreisverwaltung sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen.
 

Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Rahmen einer Bewerbung

Der Landkreis Harz weist Bewerberinnen und Bewerber auf Stellenausschreibungen darauf hin, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Bewerbung erhoben werden. Weitergehende Informationen finden Sie in der Anlage.
 

Der Landkreis und seine Kommunen

Der Landkreis Harz ist am 1. Juli 2007 im Rahmen einer Kreisgebietsreform durch die Fusion aus den drei Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz entstanden. 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde bilden heute eine starke kommunale Gemeinschaft. Hier finden sich Städte und Gemeinden mit einer überaus bedeutenden und oftmals mehr als 1000-jährigen Geschichte, die in zahlreichen Klöstern, Kirchen, Schlössern und Burgen sowie historisch wertvollen Baudenkmalen und Museen erlebbar ist. Über die Buttons auf der rechten Seite gelangen Sie zu den jeweiligen Websites der Einheits- und Verbandsgemeinden.