Sorgerechtsbescheinigung

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil bzw. –beschluss als Nachweis über die alleinige Sorge.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag einer Sorgerechtsbescheinigung
  • Personalausweis des Antragstellers in Kopie
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

Wer ist zuständig ?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:

Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes Sachbearbeiterin Telefon Fax Raum E-Mail
A-Bos
Vertretung: Oa - Op
Frau Graser 03941 5970-5907 03941 5970-1363-64 E219 beistandschaften@kreis-hz.de
Bot-Bz, C, D, E, Fa - Fr Vertretung: Ko - Kö Frau Zinn 03941 5970-2157 03941 5970-1363-64 E219 beistandschaften@kreis-hz.de

Fs-Fz, G, Ha, Hi Vertretung: Li

Frau Schmalz 03941 5970-2142 03941 5970-1363-64 E222 beistandschaften@kreis-hz.de

H (außer Ha+Hi), I, Ka - Kn, Ta
Vertretung: Lu

Frau Müller 03941 5970-5909 03941 5970-1363-64 E226 beistandschaften@kreis-hz.de
M; N; P; Oq – Oz Vertretung: Kr Frau Dörge 03941 5970-2150 03941 5970-1363-64 E226 beistandschaften@kreis-hz.de
To - Tz; U; V; W; X; Y; Z Vertretung: La - Le Frau Klapproth 03941 5970-5976 03941 5970-1363-64 E222 beistandschaften@kreis-hz.de

S
Vertretung: Lo

Frau Redlich 03941 5970-6418 03941 5970-1363-64 E224 beistandschaften@kreis-hz.de
J; Q; R; Tb - Ti Vertretung: Ku - Kü Frau Denecke 03941 5970-2143 03941 5970-1363-64 E224 beistandschaften@kreis-hz.de

Kontakt:

Besucheranschrift: Landkreis Harz, Jugendamt, Schwanebecker Str.14, 38820 Halberstadt

Postanschrift: Landkreis Harz, Jugendamt, Postfach 15 42, 38820 Halberstadt

Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr

 

Der Landkreis und seine Kommunen

Der Landkreis Harz ist am 1. Juli 2007 im Rahmen einer Kreisgebietsreform durch die Fusion aus den drei Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz entstanden. 13 Einheitsgemeinden und eine Verbandsgemeinde bilden heute eine starke kommunale Gemeinschaft. Hier finden sich Städte und Gemeinden mit einer überaus bedeutenden und oftmals mehr als 1000-jährigen Geschichte, die in zahlreichen Klöstern, Kirchen, Schlössern und Burgen sowie historisch wertvollen Baudenkmalen und Museen erlebbar ist. Über die Buttons auf der rechten Seite gelangen Sie zu den jeweiligen Websites der Einheits- und Verbandsgemeinden.