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Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt