Coronavirus: Aktueller Stand vom 13. Januar 2022

63 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Mit Stand 13. Januar 2022, 12 Uhr, sind dem Kreis-Gesundheitsamt 63 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 20 540 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 805 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (441) pro 100 000 Einwohner beträgt 209,03. Gegenwärtig befinden sich zudem 458 Personen in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Harz werden derzeit 24 COVID-19-Patienten versorgt, davon zwölf intensivmedizinisch.

Bedauerlicherweise wurden dem Gesundheitsamt acht weitere Todesfälle gemeldet. Sechs Frauen und zwei Männer im Alter von 70 bis 87 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind verstorben. Die Zahl der im Landkreis Verstorbenen im Zusammenhang mit COVID-19 steigt damit auf 380.

Am 12. Januar wurden im Impfzentrum und durch die mobilen Impfteams insgesamt 662 Impfungen vorgenommen, davon 81 Erst-, 234 Zweit- und 347 Drittimpfungen.

 

Erreichbarkeit Bürgertelefon

Am 17. Januar erhält das Bürgertelefon eine neue bürgerfreundlichere Ringschaltung. Um die Telefonschaltung zu aktivieren, ist das Bürgertelefon an diesem Tag nur von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Die Sprechzeiten des Bürgertelefons an den Wochenenden werden auf samstags von 9 bis 15 Uhr reduziert.

Somit sind die Mitarbeiter des Bürgertelefons über die Rufnummer 03941/ 59 70 55 55 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

 

Rechtsverordnungen verlängert

Durch entsprechende Änderungsrechtsverordnungen hat der Landkreis Harz die Rechtsverordnung zum Schutz der Pflegeeinrichtungen, die Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten sowie die Rechtsverordnung zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zusatzmodells auf den 28. Januar 2022 verlängert. Die Änderungsrechtsverordnungen sind aufgeteilt nach „Schutz der Pflegeeinrichtungen“ im Sonderamtsblatt Nr. 01/2022 und die beiden weiteren Verordnungen im Sonderamtsblatt Nr. 02/2022. Diese finden Sie ab dem 14. Januar unter www.kreis-hz.de.