Bauplanungsrecht & Bauleitplanung

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts, welcher sich mit den rechtlichen Grundlagen der städtebaulichen Entwicklung in den Gemeinden befasst.  Bevor ein geplantes Vorhaben, dazu zählen unter anderem die Errichtung von baulichen Anlagen sowie deren Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung, Aufschüttungen, Abgrabungen oder Lagerungen, umgesetzt werden kann, ist unter anderem seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu klären. Ziel dabei ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den Gemeindegebieten sicherzustellen.

Die rechtlichen Grundlagen werden dafür im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, welches als Bundesgesetz in allen Ländern Deutschlands gilt und städtebauliche Regelungen für die Struktur und Entwicklung des besiedelten Raums enthält.  Darauf gestützt ist weiterhin die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die als Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Regelungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen in bebauten Gebieten oder solchen, die zur Bebauung vorgesehen sind, trifft.

Bevor also z. B ein Haus gebaut, ein Gebäude umgenutzt oder auch eine Werbeanlage errichtet werden kann, ist die grundsätzliche Nutzbarkeit des Grund und Bodens für das jeweilige Vorhaben zu prüfen. Je nachdem, wo sich der geplante Vorhabenstandort befindet und wie sich seine nähere Umgebung darstellt, hängt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von vielen Faktoren ab, die im Einzelfall beurteilt werden müssen. Dazu muss bei Einreichung eines Bauantrags unter anderem auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden.

Sollte bei einem geplanten Bauvorhaben Unsicherheit bestehen, ob es aus bauplanungsrechtlicher Sicht überhaupt zulässig ist, empfiehlt es sich oftmals einen Antrag auf Vorbescheid beim Bauordnungsamt des Landkreises zu stellen. In diesem wird vorab beurteilt, inwieweit das Vorhaben am geplanten Standort den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Bauleitplanung

Sollte das Baurecht nicht über eine Baugenehmigung geschaffen werden können, kann die Bebaubarkeit ggf. über eine Bauleitplanung ermöglicht werden.  Diese Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Grundstücksnutzung ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und obliegt auch im Landkreis Harz den jeweiligen Gemeinden. Sie haben in ihrem Gemeindegebiet die Planungshoheit und sind im Rahmen dieser sogenannten Bauleitplanung für die Planaufstellung verantwortlich. Die einzelnen Gemeinden des Landkreises erstellen einen Flächennutzungsplan, in dem in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet die geplante städtebauliche Nutzung für einen mittelfristigen Zeitraum (etwa 15 Jahre) festgeschrieben wird. Aufbauend darauf werden für bestimmte Gebiete Bebauungspläne (sogenannte B-Pläne) aufgestellt, die Art und Umfang der möglichen baulichen Nutzung eines Gebietes konkreter und rechtsverbindlich festschreiben.

Laut Baugesetzbuch sind die Gemeinden verpflichtet, ihre jeweiligen Flächennutzungspläne, deren Änderungen sowie ihre Bebauungspläne über das Internet allgemein zugänglich zu machen. Ebenso erfolgt bei der Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans die Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet. Dort können alle Unterlagen zum jeweiligen Planungsstand (Vorentwurf, Entwurf) für den Zeitraum der Auslegung (in der Regel ein Monat) von jedermann eingesehen werden. Dies hat auf den Internetseiten der Gemeinden selbst zu erfolgen und auf dem Portal des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Einen Link zu diesem Informationsportal finden Sie unten.

Die Gemeinden unterliegen bei ihrer Bauleitplanung der Fachaufsicht durch den Landkreis Harz. Das bedeutet, dass jede Änderung eines Flächennutzungsplans auf dem Kreisgebiet und auch Bebauungspläne, die nicht aus einem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, geprüft und genehmigt werden müssen. Im Bauordnungsamt des Landkreises Harz übernimmt diese Aufgabe das Sachgebiet Bauplanungsrecht/Bauleitplanung/Kreisentwicklung. Weiterhin erfolgt hier die Prüfung bezüglich der Übereinstimmung von Vorhaben mit den Bauleitplänen der Gemeinden, sollte ein Bauantrag bzw. ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden. Insbesondere bei Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten wird eine Prüfung vorgenommen, ob das geplante Vorhaben mit den durch die Gemeinde in ihrer Satzung geregelten Festsetzungen übereinstimmt.

Für grundlegende Informationen, beachten Sie bitte auch unsere Rubrik "Häufig gestellte Fragen."

Links:

Geodateninfrastruktur in den Kommunen (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt)

interaktive Karte zur Bauleitplanung der Gemeinden

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Bauaufsichtsbehörde)

 

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E-Mail: bianca.weissig@kreis-hz.de
 
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bauplanungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben und Bauleitplanung
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Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
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Bereich Raumordnung und Kreisentwicklung
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