Kindertagesbetreuung

Anmeldung und Kosten

Über Ihre örtlichen Einrichtungen und Anzahl der Plätze können Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren. Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

Der Kostenbeitrag wird durch die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nach Anhörung der Träger von Tageseinrichtungen und der Gemeindeelternvertretung, festgelegt.

Kitakostenbeitragsbefreiung

Die Kitakostenbeitragsbefreiung wird vom Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen bearbeitet. Alle Informationen sowie Antragsformulare finden Sie über unseren Online-Service - bitte geben Sie dort den Suchbegriff "KiTa" o.ä. ein.

Rechtliche Informationen

Nach dem Fünften Änderungsgesetz des Kinderförderungsgesetzes vom 13.12.2018 hat jedes Kind in Sachsen-Anhalt von Geburt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang ein Recht auf Ganztagsbetreuung in einer Tageseinrichtung. Seit 1.8.2019 umfasst ein ganztägiger Platz für Kinder bis zum Eintritt in die Schule ein Förderungs-und Betreuungsangebot bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden. Liegen Erfordernisse vor, die einen erweiterten Betreuungsbedarf rechtfertigen, kann die Betreuungszeit bis zu zehn Stunden pro Betreuungstag aufgestockt werden.

Sie haben als Eltern das Recht, im Rahmen freier Platzkapazitäten, zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen.

Sollten Sie im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes die Betreuung Ihres Kindes in einer Gemeinde außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltes wünschen, bedarf es einer vorherigen Klärung der Finanzierungsmodalitäten mit ihrer Wohnsitzgemeinde sowie dem Jugendamt. Hierbei sollten Sie beachten, dass einige Gemeinden zwingend eine Anmeldefrist von sechs Monaten verlangen (§ 3b Absatz 3 Satz 2 KiFöG).

Antragsformulare auf Zustimmung zur Betreuung eines Kindes außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthaltes erhalten Sie beim Jugendamt des Landkreises Harz, beim Einrichtungsträger oder als Download hier.

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen

Für Kindertagesstätten hat das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung.

Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird. Die Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung beinhaltet unter anderem:

  • die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt
  • die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis
  • die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
  • die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen
  • die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zur pädagogischen Konzeption
  • Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
  • Beratung für Eltern und Elternkuratorium
  • bei Problemen in der Kindertageseinrichtung
  • bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben

Hier erhalten Sie einen nach Landkreisen/ kreisfreien Städten getrennten Überblick über die Kindertageseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt (ohne Außenstellen, weitere Standorte und Tagespflegestellen). Weiterhin finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes eine interaktive Karten-Anwendung die Ihnen zeigt, in welcher Zeit Sie die nächstgelegene Kindertageseinrichtung zu Fuß, per Fahrrad oder dem PKW erreichen können. 

Für Träger von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, die einen Antrag auf Zustimmung zu Investitionen im Landkreis Harz vornehmen möchten, nutzen bitte diesen Antrag. Bitte beachten Sie das dazugehörige Merkblatt.

Kontakt: Landkreis Harz, Jugendamt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Besucheradresse: Schwanebecker Straße 14, Raum 1236, 38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-2136 oder 03941 5970-2113
E-Mail: jugendamt@kreis-hz.de  

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenigen auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Kindertagespflege ist in zwei Formen möglich:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
  • Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
  • Neuregelungen bei der Tagespflege

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat aktuelle Informationen zu den Neuregelungen bei der Kindertagespflege veröffentlicht. Erläutert werden hier zum Beispiel, wie die Kranken- und Pflegeversicherung von Tagespflegepersonen zurzeit und künftig geregelt wird, ab welchem Verdienst Steuern gezahlt werden müssen und warum die Kindertagespflege neu geregelt wurde.
Die Broschüre finden Sie hier.