Schutz von Gehölzen im Landkreis Harz

Im Landkreis Harz sind Gehölze - dazu zählen u.a. Bäume, Sträucher, Hecken, Baum- und Strauchgruppen - außerhalb von Ortschaften grundsätzlich geschützt. Aus diesem Grund erließ der Landkreis Harz eine Kreisbaumschutzverordnung.

Liegen Gründe vor, dass geschützte Gehölze entfernt werden müssen, ist vorab bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz ein entsprechender Antrag einzureichen. Als Ersatz für zu entfernende Gehölze sind überwiegend Ersatzpflanzungen mit standortheimischen Gehölzen vorzunehmen.

Viele Kommunen innerhalb des Landkreises Harz haben für den Bereich ihrer Ortschaften zum Schutz von Gehölzen im Innenbereich Baumschutzsatzungen erlassen. Diese können meist auf den einschlägigen Homepages aufgerufen werden.

Über nachfolgende Links können die Kreisbaumschutzverordnung, der Antrag zum Entfernen von geschützten Gehölzen sowie eine Artenliste mit standortheimischen Gehölzen heruntergeladen werden.

Kreisbaumschutzverordnung

Antrag zum Entfernen von geschützten Gehölzen

Artenliste standortheimischer Gehölze

Für Fragen zum Baumschutz im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Harz können Sie sich gern an folgende AnsprechpartnerInnen wenden:

Landkreis Harz
Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt

Bereich Stadt Halberstadt, Verbandsgemeinde Vorharz
Herr Hellmann                               
Tel. 03941 5970-5733                   

Bereich Stadt Osterwieck, Gemeinde Huy
Frau Hampel
Tel. 03941 5970-5791

Bereich Stadt Wernigerode, Stadt Ilsenburg, Gemeinde Nordharz
Herr Schinkel
Tel. 03941 5970-5729

Bereich Stadt Blankenburg, Stadt Oberharz am Brocken
Frau Buthut
Tel. 03941 5970-5722

Bereich Welterbestadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Ballenstedt, Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein/Harz
Herr Bürger
Tel. 03941 5970-5723

Fax. 03943 5970-5767
E-Mail: naturschutz@kreis-hz.de

Empfehlung:
Eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin (auch telefonisch) wird ausdrücklich empfohlen, um detaillierte Informationen zu den entsprechenden Mindeststandards der geforderten Unterlagen zu erhalten oder noch bestehende Fragen zu beantworten. Sofern ein Ortstermin erforderlich ist, wird sich der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.