Fallermittlungen besonders schützenswerter Personengruppen haben Priorität

Fallermittlungen besonders schützenswerter Personengruppen haben Priorität

Das Gesundheitsamt des Landkreises Harz bittet um Verständnis, dass aufgrund der erneut rapide ansteigenden Fallzahlen immense Schwierigkeiten bestehen, jeden via PCR positiv auf das Coronavirus Getesteten persönlich telefonisch zu kontaktieren. Im Vordergrund stehen derzeit die Ermittlungen in Fällen von besonders schützenswerten Personengruppen. Darunter fallen Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder und Jugendliche in Schulen wegen der vielen Kontakte dort, Menschen in Alten- und Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern und Menschen mit Behinderungen wegen der Gefahr besonders schwerer Verläufe.

Positiv Getestete und Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich eigenständig in häusliche Absonderung zu begeben. Alle wichtigen Vorgaben dazu finden Sie in der III.  Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreises Harz (Sonderamtsblatt Nr. 5 vom 28.01.2022).

Isolationsbescheide für positiv Getestete können mittlerweile fast gänzlich automatisch erstellt und postalisch versandt werden. Das Gesundheitsamt bittet jeden Betroffenen, diesen Bescheid aufmerksam zu lesen. Weiterhin finden sich alle relevanten Informationen, insbesondere bzgl. der Meldung von quarantänepflichtigen Kontaktpersonen über das Kontaktformular, auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Für wichtige Fragen wenden Sie sich telefonisch an das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes unter 03941/59 70 55 55 (Montag – Freitag 8.00-16.00 Uhr & samstags 9.00-15.00 Uhr) oder schreiben eine Mail an coronahotline@kreis-hz.de. Die Mitarbeiter des Landkreises Harz bemühen sich, alle Fragen zeitnah zu beantworten.

Hinweis zur Anlage:

Das Gesundheitsamt stellt Ihnen eine kurze Übersicht zu den derzeit geltenden Regelungen zur Freitestung zu Verfügung. Negative Befunde bitte digital übermitteln an corona_abstrich@kreis-hz.de.

 

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