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Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Der Europäische Feuerwaffenpass (EFP) ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen haben (Waffenbesitzkarte oder Jagdschein). In den Europäischen Feuerwaffenpass werden bis zu 10 Waffen eingetragen. Wollen Sie mehr Waffen mitnehmen, erhalten Sie einen weiteren Europäischen Feuerwaffenpass.

Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Den Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses bzw. Verlängerung eines solchen finden Sie unten.
Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies kann persönlich (unter Beachtung der Sprechzeiten), postalisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Von der Waffenbehörde wird dann geprüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, damit der europäische Feuerwaffenpass erteilt oder verlängert werden kann.

Diese Prüfung nimmt in der Regel ca. 6 – 8 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch, da Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, der örtlichen Polizeidienstelle sowie von der Landesbehörde für Verfassungsschutz eingeholt werden müssen.

Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie unaufgefordert von uns dahingehend benachrichtigt, dass der europäische Feuerwaffenpass erteilt wurde und zur Abholung bereit liegt oder verlängert werden kann.

Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Die zuständigen Mitarbeiter für Anliegen rund um den europäischen Feuerwaffenpass erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

zuständig für Antragsteller mit den Nachnamen beginnend mit A-M

persönlich: 
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 307 d
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt

Telefon: 03941 5970-4383 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de

zuständig für Antragsteller mit den Nachnamen beginnend mit N-Z

persönlich: 
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 309
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt

Telefon: 03941 5970-4406 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Sie müssen Inhaber einer Waffenbesitzkarte sein. Sofern die letzte Zuverlässigkeitsprüfung nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegt, kann der EFP in der Regel sofort ausgestellt werden. Andernfalls muss Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit aktuell überprüft werden. Dies kann ca. 6-8 Wochen in Anspruch nehmen.

Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )
  • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des europäischen Feuerwaffenpasses (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Lichtbild (nur sofern ein neues Erlaubnisdokument ausgestellt werden muss)
  • Personalausweis oder Reisepass

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Für die Erteilung des EFP fallen Gebühren in Höhe 57,00 € an.
Für die Verlängerung eines bereits ausgestellten EFP fallen Gebühren in Höhe von 29,00 € an.
Für die (separate) Eintragung oder Austragung einer Schusswaffe in den bzw. aus dem EFP fallen Gebühren in Höhe von 29,00 € an.

Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen ( Harz )

Bei Antragstellung sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch nimmt. Dies sollten Sie beachten, damit bei Ihrer nächsten Reise der EFP rechtzeitig erteilt oder verlängert werden kann.

Was sollte ich noch wissen?

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt