Coronavirus: Aktueller Stand vom 1. April 2022

552 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Harz

Mit Stand 1. April sind dem Kreis-Gesundheitsamt 552 positive Corona-Testergebnisse gemeldet worden.

Im Landkreis Harz sind damit seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 60 652 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Aktuell gibt es 4 450 Fälle an COVID-19-Erkrankungen. Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage (4 858) pro 100 000 Einwohner beträgt 2 302,64. Gegenwärtig befinden sich zudem 304 Personen in Quarantäne.

In den Kliniken im Landkreis Harz werden derzeit 83 COVID-19-Patienten versorgt, acht davon intensivmedizinisch.

Dem Gesundheitsamt sind bedauerlicherweise sieben weitere Todesfälle gemeldet worden. Vier Frauen und drei Männer, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind im Alter von 41 bis 92 Jahren verstorben. Die Zahl der im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen steigt damit auf 460.

 

Lockerungen ab Sonntag auch im Landkreis Harz

Der Landkreis Harz setzt die vom Land am Donnerstag beschlossenen Lockerungen beim Coronaschutz ab
3. April um. Damit entfällt etwa in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht.
Zum Basisinfektionsschutz gehört bis zum 30. April demnach die Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes etwa in Arztpraxen und Krankenhäusern, in voll- oder teilstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

„Für das Einkaufen empfehlen wir gerade vor dem Hintergrund der aktuell noch immer hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus, weiterhin das Tragen von Masken und das Einhalten von Abständen“, sagt Thomas Golinowski. Auch das regelmäßige Testen empfiehlt der Ordnungsdezernent beim Landkreis Harz.

Außerdem bleibt eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher etwa von Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, Pflege und Behinderteneinrichtungen oder Kindertagesstätten bestehen.
Für Schüler und das Schulpersonal wird bis zum 10. April an mindestens drei Tagen in der Woche eine Testung vor Unterrichtsbeginn und unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes vorgeschrieben.
Nach den Osterferien genügen bis zum 24. April dann zwei Testungen pro Woche.

 

Hintergrund:
Die am 1. April veröffentlichte Basisinfektionsschutzverordnung des Landkreis Harz zur Sicherung der Vulnerablen Personengruppen wird nicht erlassen. „Vor der Notverkündung der „17. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erlassen, hat sich diese erledigt“, unterstreicht Thomas Golinowski.
(siehe Sonderamtsblatt Nr. 14/2022)