Hygiene und Infektionsschutz

Zu den Aufgabenbereichen des Hygiene- und Infektionsschutzes zählen die Infektionshygiene, die Umwelthygiene sowie Arzneimittel. Zu den einzelenen Aufgabenbreichen finden Sie auf diesen Seiten entsprechende Inforamtionen.

Der Breich Infektionshygiene umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Erfassung und Bearbeitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten einschließlich der Ermittlung von Infektionsursachen, -quellen und möglichen Kontaktpersonen zu Erkrankten. In der Anlage finden Sie den Bericht des Landkreises Harz zu Infektionskrankheiten 2022.
  • diverse Beratungsangebote für Bürger, Erkrankte und Gemeinschaftseinrichtungen:
  • Überwachung von Einrichtungen mit besonderer Bedeutung in puncto Infektionshygiene, zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen, sowie Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, alte und behinderte Menschen
  • Belehrungen nach §§ 34, 35, 43 Infektionsschutzgsetz (IfSG): Telefon: 03941 5970-2341

Kontakt
Telefon: 03941 5970-2320 oder 03941 5970-2386 oder 03941 5970-2382

 

Der Bereich Umwelthygiene führt Beratungen und Untersuchungen zu Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes durch. Dies umfasst beispielsweise:

  • die Trinkwasserüberwachung
  • die Überwachung des Badewassers öffentlicher Gewässer und Badeeinrichtungen (Badegewässerkarte des LAV LSA, Informationen zu Badegewässern in Sachsen-Anhalt).Der Landkreis Harz verfügt insgesamt über 21 Freibäder, 9 Badegewässer und 7 Hallenbäden, die der Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt unterliegen. Aufbereitungsanlagen für Badewasser müssen dem heutigen Stand der Technik entsprechen: Die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) - "Hygieneanforderungen an Bäder" und die DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" sind einzuhalten.
  • die Innenraumhygiene (Raumluft, Raumfeuchtigkeit, Baumaterialien, Geruchsbelästigung etc.):

    Der Mensch verbringt den größten Teil seines Lebens in Innenräumen. Eine Vielzahl von Quellen, beispielsweise Baumaterialien, Einrichtungsgegenstände oder Feuchtigkeit kann durch Ausgasungen chemischer Substanzen oder durch Förderung der Schimmelpilzbildung die Raumluftqualität und somit die Gesundheit des Menschen nachteilig beeinflussen.

    Zu Innenräumen zählen Wohnungen und öffentliche Gebäude (zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeiteinrichtungen usw.), die im Hinblick auf gefährliche Stoffe nicht dem Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung unterliegen.

    Das Gesundheitsamt führt im Rahmen seiner Arbeitsaufgaben in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz im Land Sachsen-Anhalt Raumluftuntersuchungen und Beratungen zu Innenraumproblemen durch. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GDG-LSA).

  • Gesundheitsschädlinge
  • Lärm
  • die bauhygienische Beratung und Stellungnahmen in Planungsphasen zu Bauvorhaben, die den öffentlichen und gewerblichen Bereich betreffen

 

Kontakt

Telefon: 03941 5970-2374
E-Mail: hygiene@kreis-hz.de

Dieser Bereich überwacht den Verkehr freiverkäuflicher Arzneimittel im Einzelhandel.

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