Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harz

Elke Selke wurde am 29. Juni 2022 mit Beschluss des Kreistages zur Gleichstellungsbeauftragten berufen.

Innerhalb der Kreisverwaltung arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte eng mit der Dienststellenleitung und weiteren Verwaltungseinheiten zusammen. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter bei gleichstellungsrelevanten Problemen am Arbeitsplatz. Das können zum Beispiel Benachteiligungen bei Stellenbesetzungen, Probleme mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sein.

Die Gleichstellungsbeauftragte bringt frauenrelevante Anliegen und Forderungen in die Verwaltung ein, initiiert Frauenfördermaßnahmen und beteiligt sich an Entscheidungen, die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer haben können. Sie berät, vermittelt, motiviert und setzt sich bei Problemen, die nicht allein zu bewältigen sind, für die Kollegen ein.

Ebenso vielfältig sind die externen Aufgaben. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng mit Vereinen, Verbänden und Institutionen in verschiedenen gleichstellungspolitischen Handlungsfeldern zusammen. Sie ist Ansprechpartnerin in allen Fragen der Geschlechtergleichstellung. Als Servicestelle für Frauen und Mädchen vermittelt sie Kontakte zu Ämtern und Beratungsstellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert und unterstützt Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie organisiert öffentliche Veranstaltungen und Kampagnen zum Beispiel gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, gegen Frauenarmut oder für Lohngleichheit.

Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Elke Selke im Landkreis Harz sowie landes- und bundesweit vernetzt.

Mitarbeit in Gremien:

  • Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz
  • Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landkreises Harz
  • Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Harz
  • Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Mädchen im Landkreis Harz
  • Arbeitskreis Mädchenarbeit im Landkreis Harz
  • Arbeitsgruppe gegen Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (AG 4 des Runden Tisches für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt)
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten Sachsen-Anhalt

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch telefonisch einen Termin!

Landkreis Harz
Gleichstellungsbeauftragte
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt

Telefon 03941 5970-6313
E-Mail: gleichstellung@kreis-hz.de

 

Der Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet den Rahmen für die Arbeit der Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Dort heißt es:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. 
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Weitere Gesetze beeinflussen die Arbeit und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, u. a.

  • das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
  • die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
  • das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt 
  • die Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  • die Hauptsatzung des Landkreises Harz