Untere Landesentwicklungsbehörde
Der Landkreis Harz fungiert als untere Landesentwicklungsbehörde für die Region. Die wichtigsten Aufgaben umfassen die Durchführung der landesplanerischen Abstimmung zu großräumig wirksamen Vorhaben. Weiterhin ist der Landkreis Träger der Regionalplanung und berät über die Erfordernisse der Raumordnung.
Hilfreiche Links und Informationen:
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
Regionale Planungsgemeinschaft Harz
Raumordnungsverfahren und landesplanerische Stellungnahmen