Das Gesundheitsamt ist in verschiedene Bereiche unterteilt, deren Aufgaben und Erreichbarkeiten Sie in der Menüleiste finden.

Die Mehrzahl der Beratungen im Gesundheitsamt sind kostenfrei.

Dagegen sind einige Untersuchungen, Hygienekontrollen und -beprobungen beziehungsweise das Ausstellen von Bescheinigungen und Zeugnissen sowie die reisemedizinische Beratung und reisemedizinische Impfungen kostenpflichtig.

Da die Mehrzahl der Mitarbeiter häufig im Außendienst tätig ist, ist eine vorherige telefonische Terminabsprache in der Regel erforderlich. Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der für die Kreisverwaltung geltenden allgemeinen Sprechzeiten möglich.

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes sind im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt fixiert. Ziele der Tätigkeit sind die Erhaltung und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung. Dabei überwiegt das präventive Element in beinahe allen Tätigkeitsfeldern.

Das Gesundheitsamt hat seinen Hauptsitz in Halberstadt, Schwanebecker Straße 14.

Über die Menükacheln kommen Sie zu den einzelnen Bereichen des Gesundheitsamtes.

Für Menschen, die im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, ist eine kostenpflichtige Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich. Diese hat die alten "Gesundheitspässe" abgelöst. Um die Bescheinigung zu erwerben, ist die Teilnahme an einer Belehrung im Gesundheitsamt notwendig. Während der Belehrung werden Informationen über ansteckende Erkrankungen, Krankheitserreger und eventuelle Tätigkeitsverbote vermittelt. Eine Stuhluntersuchung wird nicht mehr benötigt.

Allgemeine Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.

Für welchen Personenkreis trifft dieses zu?

Alle Bürger des Landkreises Harz, welche gewerbsmäßig mit folgenden Lebensmitteln umgehen wollen:

  • Fleisch jeglicher Art und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
  • Eier und Produkte daraus,
  • Säuglings- und Kleinkindnahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen 

und

dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

Das Gleiche gilt auch für Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen usw. oder anderen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung erstmalig tätig sind oder dort beschäftigt sind.

Die Belehrungen finden wöchentlich, nur nach zentraler Terminvergabe unter der Telefonnummer 03941 5970-2341 im Gesundheitsamt, an den Standorten Wernigerode, Quedlinburg und Halberstadt, statt.

Mitzubringen sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Reisepass mit Meldebestätigung und
  • Arbeitserlaubnis bei nichteuropäischen Bürgern.

Wenn eine Kostenübernahme durch Dritte erfolgen soll, wird eine Bestätigung per Fax oder E-Mail vom Kostenträger vor der Durchführung der Belehrung benötigt.

Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche durch einen Elternteil beziehungsweise Sorgeberechtigten zu der Belehrung nach § 43 Absatz 1 IfSG begleitet werden. Eine Belehrung für Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ist ohne Begleitung eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten möglich, wenn der Anamnesebogen mit Erklärung für Eltern und Sorgeberechtigte unterschrieben spätestens am Tag der Belehrung von Jugendlichen beim Gesundheitsamt vorgelegt wird.

Mitzubringen sind in diesem Fall:

  • Anamnesebogen und Erklärung eines Elternteils,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Jugendlichen und
  • Arbeitserlaubnis bei nichteuropäischen Bürgern.

Wichtig ist: Wenn Sie kein oder nur gebrochenes Deutsch sprechen, ist die Anwesenheit einer deutsch sprechenden Begleitperson erforderlich.

Gebühren:

  • 23,00 Euro für die Belehrung inkl. Bescheinigung (Bargeldzahlung)
  • 5,20 Euro für die Ausstellung eines Duplikates (Bargeldzahlung)

Teilnehmer an Schülerpraktika (keine Berufsbildenden Schulen) sind von der Gebührenpflicht befreit, wenn die Bescheinigung für den entsprechenden Zeitraum befristet wird.

Bitte bringen Sie circa 90 Minuten Zeit mit und seien Sie circa 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor Ort.

Allgemeine Hinweise:

  • Alte Bescheinigungen nach § 18 des alten Bundesseuchengesetzes (das damalige Gesundheitszeugnis) sind noch immer gültig, wenn sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Das Ausstellen von Duplikaten für die Bescheinigungen nach § 18 des alten Bundesseuchengesetzes ist nicht möglich.
  • Alle Besitzer solcher Bescheinigungen und neuer Belehrungsbescheinigungen nach § 43 IfSG müssen an den seit dem 01.01.2001 eingeführten jährlichen sogenannten Folgebelehrungen durch den jeweiligen Arbeitgeber teilnehmen und dieses dokumentieren lassen.
  • Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein. 

Für die Untersuchung von Asylbewerbern gibt es eine Außenstelle in der Friedrich-List-Straße 1 in Halberstadt. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 03941 5970-5943.

Zu ihren Aufgaben gehören die Prüfung von Anregungen, Bitten und Beschwerden von Personen mit psychischer Erkrankung sowie deren Angehörigen, die Beantwortung von Beschwerden und Anfragen sowie die Gesprächsvermittlung und der Abschluss von Maßnahmen zwischen dem Beschwerdeführer und dem Leistungserbringer. Das Ehrenamt von Sabine Schultze-Krebs soll nach Worten von Amtsärztin Dr. Heike Christiansen das Vertrauensverhältnis zwischen den Patienten sowie ihren Angehörigen einerseits und dem Leistungserbringer sowie den dort Beschäftigten andererseits stärken.

Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung statt. Zu diesen Zeiten ist Sabine Schutze-Krebs auch telefonisch erreichbar. Der Kontakt kann auch über E-Mail aufgenommen werden.

Besucheradresse:
Landkreis Harz
Schwanebeckerstraße 14
Raum 3314
38820 Halberstadt

Kontaktdaten:
Telefon: 03941 5970-4584
E-Mail: patientenfuersprecher@kreis-hz.de