Bauleitplanung

Die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Grundstücksnutzung, die Planungshoheit, ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und obliegt auch im Landkreis Harz den jeweiligen Gemeinden. Im Rahmen dieser sogenannten Bauleitplanung erstellen sie einen Flächennutzungsplan, in dem in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet die geplante städtebauliche Nutzung für einen mittelfristigen Zeitraum (etwa 15 Jahre) festgeschrieben wird. Aufbauend darauf werden für bestimmte Gebiete Bebauungspläne, sogenannte B-Pläne, aufgestellt, die Art und Umfang der möglichen baulichen Nutzung eines Gebietes rechtsverbindlich festschreiben.

Laut Baugesetzbuch sind die Gemeinden verpflichtet, ihre jeweiligen Flächennutzungsplan sowie ihre B-Pläne über das Internet allgemein zugänglich zu machen. Dies hat auf den Internetseiten der Gemeinden selbst zu erfolgen und auf dem Portal des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Einen Link zu diesem Informationsportal finden Sie unten.

Die Gemeinden unterliegen bei ihrer Bauleitplanung der Fachaufsicht durch den Landkreis Harz. Das bedeutet, dass jede Änderung eines Flächennutzungsplans auf dem Kreisgebiet und auch Bebauungspläne, die nicht aus einem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, geprüft und genehmigt werden müssen. Im Bauordnungsamt des Landkreises Harz übernimmt diese Aufgabe das Sachgebiet Städtebau/ Bauleitplanung.

Auch erfolgt hier die Beratung bezüglich der Übereinstimmung von Vorhaben mit den besagten Plänen und die Bündelung von Stellungnahmen des Landkreises im Bauleitplanverfahren.

Für grundlegende Informationen, beachten Sie bitte auch unsere Rubrik "Häufig gestellte Fragen."

Für allgemeine Fragen:

Sekretariat
Tel.:     03941 5970-5528
Fax:     03941 5970-5549
EMail:  bauordnungsamt@kreis-hz.de

Links:

Geodateninfrastruktur in den Kommunen (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt)
 

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Bauaufsichtsbehörde)

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Bauleitplanung (Informationsbroschüre des Landesverwaltungamtes)
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