Sozialleistungen

Hier finden Sie eine Übersicht, der von uns angebotenen Sozialleistungen.

Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren möchten, nutzen Sie bitte unsere Onlineterminvergabe.

Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie als Einwohner des Landkreises Harz bei der zuständigen Wohngeldbehörde. Die Städte Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg haben für ihre Einwohner eigene Wohngeldstellen eingerichtet. Für alle anderen Städte und Kommunen ist der Landkreis Harz zuständig.

Die Wohngeldbehörde ist unter der Hotline 03941 5970-1150 montags bis donnerstags von 8 bis 10 Uhr oder per E-Mail unter wohngeld@kreis-hz.de erreichbar.

Bitte nutzen Sie unseren Online-Service für weitere Informationen und geben Sie dort den Suchbegriff "Wohngeld" ein.

Zuständig für die Bewilligung der Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler ist im Regelfall das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern des Auszubildenden ihren Hauptwohnsitz haben, unabhängig vom Schulstandort oder der Wohnsituation des Auszubildenden. Wohnen die Eltern in verschiedenen Landkreisen/kreisfreien Städten oder besucht der Auszubildende eine Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt wie z. B. die Fachschule Sozialpädagogik, ist in der Regel auf den Wohnsitz des Auszubildenden abzustellen. Gleiches gilt, wenn der Auszubildende verheiratet ist oder war.

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung vorwiegend die Möglichkeit der digitalen Antragstellung.

Die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG ist aktuell unter Nutzung des Online-Antragsassistenten unter www.afbg-sachsen-anhalt.de möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Für Studenten ist das Deutsche Studentenwerk an der jeweiligen Universität, Hochschule oder Fachhochschule zuständig. 
Studenten der Hochschule Harz wenden sich bitte an das Studentenwerk Magdeburg.

Bitte nutzen Sie unseren Online-Service und geben Sie dort den Suchbegriff "BAföG" ein.

Das Sozialamt bearbeitet Anträge für ambulante bzw. teilstationäre Möglichkeiten der Eingliederungshilfe. Dazu zählen unter anderem Assistenzleistungen, Integrationshelfer, Heil- und Hilfsmittel, integrative Betreuung, heilpädagogische Frühförderung u.a.

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Das Sozialamt bearbeitet Anträge für ambulante bzw. häusliche Pflege, teilstationäre bzw. Tages-/Nacht-/Kurzzeitpflege und stationäre Pflege bzw. Pflege in einer Einrichtung. Sie erhalten Unterstützung bei der Antragstellung und Beratung zu Themen wie Hilfebedarf, Kurzzeitpflege o.ä.

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Das Sozialamt ist Ansprechpartner für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können oder in einer Notsituation sind.

Hinweis: Bekommen Sie bereits Leistungen beim Jobcenter oder eine andere Sozialleistung? Dann können Sie keinen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

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