Sachgebiet Tierschutz

Der Tierschutz hat in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintliche Tierliebe sind Ausgangspunkte von Haltungsproblemen. Neben privaten Tierhaltungen, welche in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen (Schlachthöfe, Tiertransporte, Zoohandlungen, Tierpensionen, Tierversuchseinrichtungen, Zirkusbetriebe, Reit-und Fahrvereine) einer regelmäßigen Kontrolle. Diese Aufgaben sind anspruchsvoll, zeitaufwendig und erfordern ein breites Fachwissen beim Umgang mit verschiedenen Tierarten. Verstöße gegen bestehende Rechtsvorschriften ziehen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren nach sich.
Regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.

  • Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
  • Überwachung des Transports von Tieren
  • Ausstellen von Befähigungsnachweisen anch Tierschutz-Transportverordnung
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts
  • Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005

Sie erreichen das Sachgebiet Tierschutz wie folgt:

Tel.       03941 5970-4489

E-Mail: veterinaeramt@kreis-hz.de

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