Der Kreiswahlausschuss (Wahlkreis 68 – Harz) hat in seiner heutigen Sitzung unter Leitung der stellvertretenden Kreiswahlleiterin Susann Arnhold-Wind über die Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. Vor wenigen Minuten wurden alle neun Bewerber zur Wahl zugelassen, unter der Bedingung, dass auch die Landesliste der einreichenden Parteien durch den Landeswahlausschuss nach §28 Bundeswahlgesetz zugelassen wird.

Die Entscheidung über die Zulassung der Bewerber fiel im Kreiswahlausschuss jeweils einstimmig. Das Durchschnittsalter der drei Frauen und sechs Männer liegt bei 44 Jahren.

Gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses sind Beschwerden bis zum 27. Januar 2025 möglich. Sollten Beschwerden eingehen, können die Stimmzettel frühestens am 31. Januar 2025 gedruckt werden. Sollten es keine Beschwerden gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse geben, kann der Druck sogar schon ab dem 28. Januar erfolgen.

Der Kreiswahlausschuss tritt am 3. März 2025 erneut zusammen. Dann soll um 10 Uhr ebenfalls im Sitzungsraum 355 der Kreisverwaltung das Amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 68 – Harz der Bundestagswahl 2025 festgestellt werden.

Die Bewerber im Überblick; die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zur letzten Bundestagswahl 2021:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

früher als geplant steht für uns alle in diesem Jahr der Gang zur Wahlurne an: Bereits in vier Wochen, am 23. Februar, findet die nächste Bundestagswahl statt und damit rund ein halbes Jahr eher als es der eigentliche Rhythmus nach den letzten Wahlen im September 2021 vorgesehen hätte. Mit dem vorzeitigen Auflösen des Bundestages am 27. Dezember durch den Bundespräsidenten, stehen nun Neuwahlen auf dem Programm.

Im Bundestagswahlkreis 68 – Harz sind rund 205 000 Bürger wahlberechtigt und können mitentscheiden, welche Parteien und Politiker in den nächsten vier Jahren ihre Interessen im Bundesparlament vertreten. Unsere Gesellschaft und Demokratie leben von engagierten Bürgern. Gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen und Krisen, ist es wichtig die Verantwortung wahrzunehmen und sich aktiv miteinzubringen.

Sollten Sie am 23. Februar keine Zeit oder Gelegenheit haben, Ihr Kreuz im Wahllokal zu setzen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl: Bei der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Hauptwohnsitz liegt,  können Sie online, per E-Mail oder Post Briefwahlunterlagen beantragen.

Ich bitte Sie, von Ihrem Wahlrecht, das ein hohes Gut ist, Gebrauch zu machen. Überlassen Sie die Entscheidung nicht einfach „den Anderen“. Mischen Sie sich ein und entscheiden Sie mit, in welche Richtung die politischen Weichen am 23. Februar in unserem Land gestellt werden.

Heike Schäffer
Kreiswahlleiterin

Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Der unter folgendem Link abrufbare Fristenkalender zeigt alle wichtigen Termine bis zum Wahltag: Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt:

Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025

Informationen der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt

 

 

Für den Wahlkreis 68 - Harz ist ein Kreiswahlausschuss gebildet worden. Er besteht aus der Kreiswahlleiterin und sechs Beisitzern. Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und stellt nach der Wahl das Amtliche Endergebnis im Wahlkreis fest.

Vorsitzende Stellv. Vorsitzende
Heike Schäffer Susann Arnhold-Wind
   
Beisitzer/in Stellv. Beisitzer/in
Mario Wenske Andreas Schumann
Michael Körtge Alexander Luft
Birgit Voigt  Melanie Mattern
Michael Jacobs  Marvin Friese
Prof. Dr. Bernhard Zimmerman Marion Walter
Alexandra Kreß  Steffen Mente

 

Die unten abrufbare Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bezieht sich auf den vom Bundespräsidenten bestätigten Wahltermin einer vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.

Die nachfolgenden Fristen für eine vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 ergeben sich aus der Rechtsverordnung zur Verkürzung der Fristen des zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Neuwahl ist zu empfehlen, die notwendigen Schritte zur Einreichung des Wahlvorschlags schon jetzt, ohne weiteres Zuwarten, einzuleiten.

Nach § 18 Abs. 1 BWG können Kreiswahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des § 20 Abs. 3 BWG von Wahlberechtigten („andere Kreiswahlvorschläge“) eingereicht werden. Die Kreiswahlvorschläge sind der zuständigen Kreiswahlleiterin möglichst frühzeitig, nach aktuell vorgesehener Frist

spätestens am Montag, dem 20. Januar 2025, bis 18.00 Uhr,

einschließlich der erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen (§ 19 BWG). Die Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 68 – Harz – sind bei der Kreiswahlleiterin, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt schriftlich einzureichen. Die Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin ist unter der Telefonnummer 03941 5970-4149 sowie per E-Mail unter für Sie erreichbar.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie, nach aktuell vorgesehener Frist spätestens am Dienstag, dem 07. Januar 2025, 18 Uhr der

Bundeswahlleiterin
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen wird die Nutzung des Kandidatenportals der Bundeswahlleiterin empfohlen. In dem Portal können die Vordrucke für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Zugangsdaten fordern Sie bitte unter an.