Gesundheitliche Beratung für Prostituierte nach §10 Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen.

Die Anmeldung erfolgt beim Landkreis Harz. Die entsprechende Leistungsbeschreibung finden Sie unter "Was erledige ich wo?" Dort geben Sie bitte Prostitutionsstätte anmelden ein.

Zu dieser Anmeldung muss eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung vorgelegt werden. Diese Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber erfolgen in Blankenburg, Harzstraße 2 im Gesundheitsamt. Nach Anmeldung der Tätigkeit muss die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden, wenn die betreffende Person 21 Jahre oder älter ist. Personen, die jünger als 21 Jahre sind, müssen diese Beratung alle 6 Monate wiederholen.

Die Beratung im Gesundheitsamt wird nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

Für die Terminvereinbarung und auch für die Beantwortung weiterer Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an:

Anja Schmolke: 03941 5970-2931, E-Mail: anja.schmolke@kreis-hz.de

Benötigte Unterlagen:

Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert ist außerdem das Mitbringen des Impfausweises. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.