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Chemische Stoffe befinden sich in allen Bereichen des täglichen Lebens. Aufgrund ihrer Eigenschaften können sie bei Herstellung und Verwendung zu ernsten Gefahren für die Gesundheit des Menschen und für die Umwelt führen. An die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien sind somit hohe Anforderungen zu stellen. Deshalb sind die Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Gefährdungsbegrenzung zentrale Anliegen des europäischen als auch des nationalen Chemikalienrechts.
Voraussetzung, um mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken minimieren zu können, ist eine umfangreiche Untersuchung der Stoffe bereits vor dem ersten Inverkehrbringen.
Zahlreiche Gesetze, Richtlinien, Verordnungen sowie das zugehörige Technische Regelwerk bilden die Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Inverkehrbringens von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sowohl durch Hersteller, Importeure und Verwender als auch den Groß- und Einzelhandel.
Ziel ist die Gewährleistung des freien Verkehrs sicherer Produkte im Interesse sowohl des Verwenders als auch der Wirtschaftsakteure.
