Kinder, Jugend und Familie

Das Jugendamt und das Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen bearbeiten verschiedene Leistungen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien.
Bitte nutzen Sie unseren Online-Service und geben Sie dort den entsprechenden Suchbegriff ein - dort erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung und Bearbeitung.

Folgende Aufgaben und Angebote laufen über das Jugendamt:

Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft

Beistandschaft

Beurkundungen

Jugendhilfe im Strafverfahren

Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

Pflegekinder und Adoption

Sorgeerklärung gemeinsame Sorge

Sorgerechtsbescheinigung

Sozialpädagogischer Fachdienst

Vaterschaftsanerkennung

Folgende Aufgaben und Angebote laufen über das Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen:

Elterngeld

Kitakostenbeitragsbefreiung (Kita und Hort)

Unterhaltsvorschuss

Vergünstigungen bei Schulfahrten 

Der Sozial- und Familienpass des Landkreises Harz ermöglicht Einzelpersonen und Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen im Landkreis zu vergünstigten Bedingungen. Zudem können Berechtigte ab der 42. Kalenderwoche auf Wunsch ebenfalls einen Pass erhalten, der den Bezug von Lebensmitteln in den Ausgabestellen der Wohlfahrtsverbände (z.B. Harzer Tafeln) ermöglicht.

Der Pass wird ausgestellt für:

  • Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen
  • Personen, die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung nach SGB XII beziehen
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem oben genannten Personenkreis zählen

Für die Ausstellung des Sozial- und Familienpasses sind die entsprechenden Bescheide/Einkommensnachweise sowie ein Passbild vorzulegen.

Die Bearbeitung des Sozial- und Familienpasses für SGB II-Berechtigte erfolgt direkt in der zuständigen Regionalstelle des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.

KoBa Halberstadt, Schwanebecker Straße 14 - Eingangszone
KoBa Quedlinburg, Heiligegeiststraße 7 - Eingangszone
KoBa Wernigerode, Kurtsstraße 13 - Eingangszone

Die Bearbeitung für die anderen berechtigten Personenkreise wie Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII und SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit geringem Einkommen erfolgt durch das Sozialamt ausschließlich am Standort Halberstadt, Schwanebecker Straße 14, beim zuständigen Sachbearbeiter.

Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Landkreis Harz können eine Förderung für Leistungen und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhalten.

Kontakt:

Landkreis Harz
Jugendamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt