Das Sozialamt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Asylbewerberleistungsgesetz.
Haben Sie Fragen?
So erreichen Sie uns:
Telefon: 03941 5970-5932
E-Mail: Asyl-zast@kreis-hz.de
Das machen wir:
- Wir sind Ansprechpartner für asylsuchende Ausländer (Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt) rund um Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wir prüfen, wer die Leistungen bekommen darf
- vollständige Bearbeitung der Anträge für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Bewohner in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt und den zugehörigen Außenstellen
- das sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
o Leistungen für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, zum Beispiel: Taschengel
o Leistungen für Kleidung, zum Beispiel: Warengutschein für Kleidung
o Leistungen, wenn eine Person erkrankt ist, zum Beispiel: Übernahme der Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen
o Leistungen für Schwangere oder bei Geburt eines Kindes, zum Beispiel: Hebammenhilfe
o Sozial- und Familienpass
Das ist unser Ziel:
- eine zeitnahe Bearbeitung der eingereichten Anträge
Das sind die Rechtsgrundlagen:
- AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz
Wir sind hier erreichbar:
Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt
Friedrich-List-Straße 1a
38820 Halberstadt
Wachgebäude