Sozialpsychiatrischer Dienst
Hauptstelle: |
Schwanebecker Straße 14 |
Nebenstelle: |
Bahnhofstraße 15 |
Nebenstelle: |
Kurtsstraße 13 |
Nebenstelle: |
Harzstraße 3 |
E-Mail: |
|
Fax: |
03941/ 5970 131801 |
Menschen, die an psychischen Krankheiten, Suchterkrankungen, einer krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung leiden sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen können Hilfe und Beratung im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes des Landkreises Harz erhalten.
Die Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen bieten Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen an, zeigen mögliche Behandlungsschritte auf und vermitteln bzw. stellen Kontakt her zu:
- Fachberatungsstellen (Psychosoziale Beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, telefonische Notfallberatung),
- ambulante Therapeuten (Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Psychiatrie, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie, Ergotherapeuten),
- Fachkrankenhäusern (ambulante, teilstationäre, und stationäre Versorgung),
- Selbsthilfegruppen,
- Ämtern und
- Behörden.
Bei Bedarf führen die Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen Hausbesuche durch. Die Beratung ist kostenfrei und die herangetragenen Probleme werden diskret und sehr vertraulich behandelt.
Einen Überblick zu den psychiatrischen Angeboten in Sachsen-Anhalt und über die Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie im Psychiatrie-Wegweiser.
Veröffentlichungen:
- Flyer des Sozialpsychiatrischen Dienst
- Informationsblatt des SpDi - Psychisch-funktionelle Ergotherapie
- und Liste der ambulanten Ergotherapeuten
- Broschüre: Ratgeber für psychisch Kranke Eltern
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen- Anhalt (PsychKG LSA) vom 22. Oktober 2020
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997, zuletzt geändert in §§ 31a und 32 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 93)