Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind nach § 29 BNatSchG rechtsverbindliche Teile von Natur und Landschaft. deren Ausweisung

  • der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
  • der Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • dem Schutz von natürlichen Lebensgemeinschaften dient.
     

Es können sowohl Einzelobjekte als auch Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung Schutzgegenstand sein. Eine Maximalgröße ist nicht vorgegeben. GLB können belebte oder unbelebte Teile von Natur und Landschaft sein, sie sind ortsfest und von dauerhaftem Charakter.

Die Ausweisung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde als Verordnung, die Gemeinde kann den Schutz eines Landschaftsbestandteils in Form des Erlasses einer Satzung festlegen. Heutzutage findet diese Schutzform insbesondere Anwendung im Erlass von Baumschutzverordnungen oder -satzungen.

Zurzeit gibt es im Kreisgebiet 3 GLB, die neben der Kreisbaumschutzverordnung von der unteren Naturschutzbehörde verordnet wurden:


Nähere Auskünfte zu diesen Schutzgebieten erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harz.

Landkreis Harz
Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-5728
Fax: 03941 5970-5767
E-Mail: naturschutz@kreis-hz.de 

 

Landschaftsschutzgebiete dienen, wie die Naturschutzgebiete, dem Schutz von Flächen, sind aber eine weniger intensive Schutzform für Natur und Landschaft.

Sie dienen

  • der Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • dem Schutz der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • der besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete werden durch Verordnung unter Schutz gestellt. Zurzeit sind im Gebiet des Landkreises Harz 10 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:

In den einzelnen Verordnung sind der Schutzzweck und die Schutzziele sowie die Gebote und Verbote konkret geregelt. Generell sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Im Einzelfall können unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen, geltende Verbote durch Befreiung oder Erlaubnis aufgehoben werden. Dafür bedarf es der schriftlichen Antragstellung.

Ansprechpartner:

Bereich Stadt Halberstadt, Verbandsgemeinde Vorharz
Herr Hellmann                               
Telefon: 03941 5970-5733                   

Bereich Stadt Osterwieck, Gemeinde Huy
Frau Hampel
Telefon: 03941 5970-5791

Bereich Stadt Wernigerode, Stadt Ilsenburg, Gemeinde Nordharz
Herr Schinkel
Telefon: 03941 5970-5729

Bereich Stadt Blankenburg, Stadt Oberharz am Brocken
Frau Buthut
Telefon: 03941 5970-5722

Bereich Welterbestadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Ballenstedt, Stadt Harzgerode, Stadt Falkenstein/Harz
Herr Bürger
Telefon: 03941 5970-5723

Fax. 03943 5970-5767
E-Mail: naturschutz@kreis-hz.de

Vorsprache:
Es wird empfohlen, sich vor Erstellung der Antragsunterlagen mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung zu setzen.

Für den Bereich der LSG "Harz und nördliches Harzvorland" im Landkreis Quedlinburg und "Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse" benötigen Personen mit einer Angelberechtigung grundsätzlich eine Erlaubnis zum Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis. Dies kann in der unteren Naturschutzbehörde mittels Antrag auf Anglerbefahrerlaubnis beantragt werden. Ihren Antrag richten Sie bitte, zusammen mit einer Kopie des Fischereischeines und des Mitgliedsausweises in einem Anglerverband, an naturschutz@kreis-hz.de

Gebühren:
Die Gebühren berechnen sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und dem jeweils notwendigen Stundenaufwand.

Rechtliche Voraussetzungen:

 

 

Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig und von besonderer Eigenart sind, sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder in einem überschaubaren Zeitraum in diesen Zustand entwickelt werden können. Nationalparke dienen hauptsächlich dem Schutz naturnaher Landschaften. Von Naturschutzgebieten unterscheiden sie sich durch die Gliederung in verschiedene Schutzzonen. In Nationalparken gelten deshalb strenge Schutzbestimmungen. Im Landkreis Harz befindet sich ein Teil des Nationalpark Harz. Die Verwaltung des Nationalparks hat ihren Sitz in Wernigerode.

Ausweisung
1990 (Nationalpark Hochharz), 1994 (Nationalpark Harz), Fusion zum 1.1.2006 zum Nationalpark Harz

Fläche
24.703 Hektar (ca. 10 % der Gesamtfläche des Harzes)

Höhenlage
Der Nationalpark Harz steigt von seinen Randzonen bei ca. 230 m ü. NHN im Norden bzw. 270 m ü. NHN im Süden bis zum Brocken auf 1.141 m ü. NHN kontinuierlich an.

Vegetationszonen
Der Nationalpark umfasst aufgrund seiner großen Höhendifferenz von mehr als 900 m insgesamt 6 Höhenstufen der Vegetation vom Hügelland hinauf bis auf die Brockenkuppe. Ca. 96 % des Nationalparks sind bewaldet.

Schutzstatus
2003 wurden die beiden Nationalparke Hochharz und Harz von der IUCN (World Conservation Union) auch international als Nationalparke anerkannt (Kategorie II der IUCN-Kategorisierung von Schutzgebieten).

2005 wurde der Nationalpark Harz in die Europäische Charta für nachhaltigen Tourismus aufgenommen.

(Quelle: www.nationalpark-harz.de)

Mit Natura 2000 wird ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete bezeichnet, dass aus FFH- und Vogelschutzgebieten besteht. Im gesamten Land Sachsen-Anhalt sind dies derzeit 266 FFH- und 32 Vogelschutzgebieten, die sich teilweise überlappen. Im Landkreis Harz gibt es 38 FFH- und 6 Vogelschutzgebiete.

Alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Gebieten erhalten Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Natura 2000 Sachsen-Anhalt.

Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus

  • wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit

erforderlich ist.

Im Landkreis Harz existieren derzeit über 200 Naturdenkmale. Dabei handelt es sich u.a. um Bäume, geologische Aufschlüsse und Flächen mit besonders schützenswerter Vegetation. Nachfolgend können Infos dazu über die jeweiligen Links aufgerufen werden.

14 Tropfsteinhöhlen Rübeland

18 Kopfweiden Opperode

2 Eichen am Kriegerdenkmal 1813/15

2 Winterlinden 1 Sommereiche "Holzfällereiche"

3 Eichen am Denkmal von Rodersdorf

4 Eichen Moorbergschanze Moorberg-Eichen

5 Buchen am Krugberg

7 Gerichtslinden

Acker Helmstein links

Alte Linde (Sommerlinde) vor der Kirche

Alter Torfstich im Helsunger Bruch

Am Steinbachtal

Astfichte am Echtershagen

Aufschluss Fohlenstall

Aufschluss Hammwarte

Aufschluss Hohe Warte

Aufschluss Klausberg

Aufschluss Teichdamm

Awecksberg

Bärentraubenfelsen

Bäume auf dem Blockshornberg

Baumgruppe am Eggeröder Brunnen

Bergahorn am Müllerbruch

Birkenbruch

Birnbaum (wild)

Bismarck-Klippe

Bollenkopf und Schwefeltal

Bunnemannbuche

Burgberg der Heinrichsburg

Dalgenberg

Daneilshöhle im Huy

Denntalbach

Diabassteinbruch an der Kuhfurt

Diabassteinbruch Stammrod

Dicke Buche

Dicke Eiche

Dicke Eiche Silberhütte

Diorit-Granit-Kontakt-Aufschluss

Dorflinde

Dorflinde von Groß Quenstedt

Drudenstein

Edelkastanien-Wäldchen

Eiche

Eiche auf dem Schützenplatz

Eiche Bienenwiese

Eichen-Lindenwald

Eichen-Niederwald

Eisenwäsche (Spülhalden)

Elsbeere

End- und Seitenmoränen

Erdfälle

Erlenbruch am Allerbach

Esche im Schiebeckstal

Falkenstein

Feuchtgebiet zwischen Zapfenbach und Trog

Feuchtgelände am Köhlerteich

Feuchtgelände am Kurtsteich

Feuchtwiese Hasenwinkel

Feuersteinklippen

Findling Kratzensteinsche Tongrube

Fläche östlich des Schäferplätzchens

Fledermausquartier Dachgeschoss "Zum Falken" Meisdorf

Friedenseiche und Linde auf dem Schützenplatz

Froschklippe

Füllenbruch

Galgenberg

Gebohrter Stein

Gehren

Gingko, Bahnhofsanlage

Gläserner Mönch

Gletscherkessel im Huy

Glockenstein

Goldbachlauf oberhalb Langenstein

Graptolithenschiefer Panzerberg

Grasinsel Großer Trappenberg

Graßhoffs Sandkuhle

Graureiherkolonie

Graureiherkolonie Stapelburger Holz

Große Teufelsmühle

Großer Rabenstein

Großer Rappenberg

Grube "Herzynia"

Grünegründchen-Giepenbachwiesen

Güntermannskopf

Hanganschnitt im Teufelsbachtal

Hartenberg

Hasselquelle am Haltepunkt Birkenmoor

Hinterer Hoher Berg

Hirschkäfereiche

Hirschzungenfleck

Hirtenwiese

Hochmoor Kälberbruch

Hochstaudenflur im Spielbachtal

Horstbaum

Humberg

Huntesenke

Hurenkopf

Hüttengraben

Ilsefälle

Kahlenberg Neinstedt

Kalksteinbruch Hoppenstedt

Kalksteinbruch im Badeholz

Kalksteinbruch Scherenstieger Klippe

Kalksteinbruch Schneckenberg

Keratophyrbreccie

Kiefhai

Kleine Rosstrappe

Kleine Teufelsmühle

Kleiner Rabenstein

Kleines Kamel

Klingengrund Süd

Klusfelsen

Köhlerberg

Königstein

Kreuzeiche (Stieleiche) bei Osterwieck

Kreuztal

Krönungslinde 1701

Kuckucksberg

Küsterberg-Schulmeierholzberg

Landmannklippe

Langenberg Badeborn

Langer Berg

Lehof (einschließlich Höhe 160)

Lehofbruch (Kuhwiese)

Linde

Linde auf dem Grebenberg

Linde auf dem Klosterhof

Linde mit 2 Blattarten

Lindengruppe mit Feldgehölz und Quelle bei Groß Quenstedt

Litgrund/Taurod (Echtershagen)

Luftenberg

Maiwinkel

Mammutbaum

Mammutbruch

Mandelholz

Martinsberg

Märzenbecherbruch

Maulbeerbaum

Mönchsbuche

Muschelberg (Ochsenauge)

Nordseite des Buchenberges

Oberer Teich im Christianental

Oberes Siebersteinstal

Ölberg

Ostseite des Buchenberges

Ottofels

Pappel

Pappeln am Seigerhüttenteich

Paternoster-Klippe

Peterseiche

Plattenschieferbruch Mägdesprung

Preußischer Saalstein

Rienäckers Wiese

Ritzgeröder Linde

Rotbuche (am Büchenberg)

Roter Einschnitt

Rotestein

Salzberg

Schäfereiche

Schäferlinde

Schäferlinde

Schäferplätzchen

Scheinzypresse

Scherstorklippe

Schlitzblättrige Linde

Schlossberg-Klippen

Schlosslinde

Schnarcherklippen

Schwefel-Eisen-Quelle

Seerosenteich Altenburg

Seerosenteich und Quellmoor am Reineckenbach

Seewiesen

Seidelbastbestand

Silberdistelstandort am Ziegenberg

Sommerklippen

Sonnenberg

Sonnenburg

Speierlingsvorkommen an der Olbergshöhe

Spiekermannseiche

Spitzberg bei Darlingerode

Stadtgrün am Güterbahnhof

Stechpalme, Alte Apotheke

Steinbruch Amselberg

Steinbruch Hirschteich

Steinholz-Linden

Steppenrasen

Stromatolithengruppe bei Wilhelmshall

Südhang der Altenburg

Südhang Rumberg

Sülzewiesen

Sumpfwiese im Silberbachtal (Schlepenwiese)

Talwiese Oberer Teichgrund

Taubenei

Teichstelle

Teufelskanzel und Hexenaltar

Teufelsmauer

Teufelsstuhl in den Klusbergen

Tongrube Osterwieck

Tongrube Pabstorf

Tonkuhle Neinstedt

Tonkuhle Rieder

Trockenhang im Beretal

Trockenrasen vor der Heide/Ermsleben (Steinbruch)

Trog

Trollblumenwiesen

Trompel (15 Winterlinden, 11 Spitzahorn)

Ütschenteich

Vordere Rosshöhe

Wahrberg

Waldwiese im Kleinen Uhlenbachtal

Waldwiese nordöstlich der Adlereiche

Wildbirne

Winterklippen

Winterlinde am Armen Heinrich

Wolfgangshöhe Ballenstedt

Ziegenberg bei Wernigerode

 

Bei Naturpark Harz und Geopark Harz sind touristische Kategorien, bei denen der Erholungsanspruch im Vordergrund des Schutzzweckes steht.

Naturpark Harz 

Naturparke sind großräumige Gebiete, die einheitlich zu entwickeln und zu pflegen sind. Den Großteil ihrer Fläche machen Landschafts- und Naturschutzgebiete aus. Der Erholungsanspruch steht stark im Vordergund des Schutzzweckes. Träger von Naturparken sind z.B. Zweckverbände oder Vereine. Träger des Naturpark Harz ist der Regionalverband Harz mit Sitz in Quedlinburg.

Geopark Harz   

Ein Geopark ist eine Region, in der es Phänomene spezieller Bedeutsamkeit, Seltenheit oder Schönheit zu sehen gibt. Das können natürliche und künstliche Gesteinsaufschlüsse, Felsklippen oder aber auch Schaubergwerke, Gesteinslehrpfade, Museen mit geologischen Sammlungen u. ä. sein. Diese geologischen Phänomene sind öffentlich zugänglich und miteinander vernetzt.

Es handelt sich hierbei, verglichen mit Landschaftsschutzgebieten, meist um kleinflächigere Gebiete. Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Verbote bzw. Nutzungsbeschränkungen sind im Naturschutzgebiet (NSG) oft strenger gefasst als in Landschaftsschutzgebieten. Zuweilen liegen NSG innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. In der zu einem NSG erlassenen Verordnung sind konkret der Schutzzweck und die Schutzziele sowie die Gebote und Verbote geregelt. Generell sind alle Handlungen verboten, die das NSG beeinträchtigen, beschädigen, zerstören oder verändern können. Solche Verstöße stellen eine Straftat (§ 329 StGB) dar und werden als solche geahndet. Ein NSG darf z.B. nur auf den Wegen betreten werden.

Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die obere Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Umsetzung der Verordnungen sowie die allgemeine Verwaltung der Gebiete obliegt der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.

Im Kreisgebiet sind z.Zt. 39 Naturschutzgebiete ausgewiesen.  

  • NSG "Albrechtshaus" 63,95 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland" 24 ha groß, verordnet 2012
  • NSG "Bockberg" 24,8 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Bodetal" 473,78 ha groß, verordnet 1937
  • NSG "Eichenberg" 52 ha groß, verordnet 2000
  • NSG "Elendstal" 73,69 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Hammelwiese" 5,84 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Harzer Bachtäler" 1301 ha groß, verordnet 1998
  • NSG "Hasselniederung" 7,7 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Kramershai" 175 ha groß, verordnet 1999
  • NSG "Oberes Selketal" 1611 ha groß, verordnet 1998
  • NSG "Radeweg" 18,9 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Schieferberg" 65,45 ha groß, verordnet 1999
  • NSG "Steinköpfe" 620 ha groß, verordnet 1998
  • NSG "Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode" 147 ha groß, verordnet 2012
  • NSG "Tännichen" 22,87 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Ziegenberg bei Heimburg" 88,4 ha groß, verordnet 1981
  • NSG "Alte Burg" 41,79 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Anhaltinischer Saalstein" 6,44 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Burgesroth-Bruchholz" 195 ha groß, verordnet 1998
  • NSG "Clusberg" 30 ha groß, verordnet 1994
  • NSG "Friedrichshohenberg" 118,5 ha groß, verordnet 1994
  • NSG "Gegensteine-Schierberg" 102 ha groß, verordnet 1998
  • NSG "Hakel" 1366 ha groß, verordnet 1995
  • NSG "Harslebener Berge und Steinholz" 250,58 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Heidberg" 119 ha groß, verordnet 1997
  • NSG "Münchenberg" 40,64 ha groß, verordnet 1967
  • NSG "Selketal" 660 ha groß, verordnet 1994
  • NSG "Spaltenmoor" 80,65 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Teufelsmauer und Bode nördlich Thale" 198 ha groß, verordnet 2011
  • NSG "Ziegenberg" 25,79 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Aderstedter Busch" 43 ha groß, verordnet 1999
  • NSG "Großer Fallstein" 70,84 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Herrenberg und Vorberg im Huy" 234,84 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Hoppelberg" 55,22 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Kleiner Fallstein" 45,86 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Okertal" 82 ha groß, verordnet 1997
  • NSG "Osteroder Holz" 50,54 ha groß, verordnet 1961
  • NSG "Waldhaus" 52,08 ha groß, verordnet 1961

Die Verordnungstexte und zugehörenden Karten können Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt einsehen.