Gemäß der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 am 21.02.2022 wurde Sachsen-Anhalt der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD zuerkannt.
Zur Aufrechterhaltung des Status werden zukünftig voraussichtlich folgende Überwachungsmöglichkeiten nebeneinander bestehen:
- BVD-Ohrstanze aller Kälber
- Blutserologische Stichprobe (3x jährlich in Milchviehbetrieben und Färsenaufzuchten / 1x jährlich bei Mast und Mutterkuhhaltung)
- Milchserologische Stichprobe (4x jährlich, maximale Tankmilchgröße 100 Kühe)
Es ist geplant, dass die Rinderhalter die Kosten für die Untersuchung mittels Ohrstanzproben künftig selbst tragen müssen, da die Tierseuchenkasse auf Grund des erreichten Ziels einer stabilen Tilgung des BVD-Virus in Sachsen-Anhalt die Einstellung der Finanzierung der BVD-Ohrstanzen-Diagnostik beabsichtigt.
Auf Grund fehlender geeigneter Diagnostika für Tankmilch von mehr als 100 Kühen wird in Sachsen-Anhalt eine serologische BVD-Überwachung über Tankmilch nur in Einzelfällen erfolgen können.
Da die Kosten für die serologische Untersuchung ab einer gewissen Betriebsgröße durch die Auswahl einer Stichprobe unabhängig von dieser werden, wird sich die Umstellung auf die Serologie vermutlich für größere Beständelohnen (gemäß der Berechnung in einem Modellierungsprojekt ab ca. 68 Geburten/Betrieb/Jahr).
Kostenloses Angebot für an der serologischen Überwachung interessierte Betriebe
Für Betriebe, die an einer Umstellung auf serologiebasierte Überwachung interessiert sind, gibt es bis zum 15. Dezember 2024die Möglichkeit, einmalig 60 Tiere auszuwählen, am Landesamt für Verbraucherschutz serologisch auf BVD untersuchen zu lassen und somit festzustellen, ob diese Methode für den eigenen Betrieb anwendbar ist. Hierfür entstehen den Rinderhaltern 2024 keine Kosten. Für die BVD-Untersuchung können die Proben zur BHV1-Untersuchung verwendet werden. Im Antragsformular für die BHV1-Untersuchung ist die Untersuchung der Tiere auf BVD mit zu beauftragen.
Die Tiere, die untersucht werden sollen, sind nach folgenden Kriterien auszuwählen:
- Die Tiere sollen in Sachsen-Anhalt geboren und mehr als 3 Monate im Betrieb sein.
- Die Tiere sollen über 9 Monate, jedoch unter 48 Monate alt sein.
- Die Anzahl der ausgewählten Tiere soll anteilig auf die Gruppen/epidemiologischen Einheiten verteilt sein, also jeweils 15 Tiere aus 4 Tiergruppen.
Diese serologische BVD-Untersuchung erfolgt parallel zur Überwachung nach BVDV-Verordnung (somit zusätzlich zur vorerst weiterhin kostenfreien Ohrstanzprobe). Sind alle Rinder negativ, so können diese Tiere bei Inkrafttreten der serologiebasierten Überwachung in Sachsen-Anhalt als „Sentinel-Gruppe“ für den Betrieb dienen (Sentinel Gruppe: Tiere, die vormals sicher negativ in der BVD-Untersuchung waren).
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bittet alle in Frage kommenden Rinderhalter, diese Möglichkeit rege zu nutzen, um Erkenntnisse zum serologischen Status der Rinderbetriebe Sachsen-Anhalts vor dem endgültigen Inkrafttreten der serologischen Überwachung zu gewinnen. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse oder Fragen zum Thema an. Gerne sind wir auch bei der Tierauswahl und der Erstellung von Untersuchungsaufträgen behilflich.