Tierseuchengeschehen
Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zu folgenden Tierseuchen:
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Die Seuche ist weltweit verbreitet. Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten.
Mit Mitteilung vom 14.04.2025 hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) dem Antrag Deutschlands auf die Anerkennung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für die „Containment Zone“ auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins auf entsprochen. Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland ab dem 14.04.2025 wiedereingesetzt.
Auf Grund der MKS-Ausbrüche in Ungarn und Slowenien seit Anfang März 2025 und zur Früherkennung einer Ausbreitung in Deutschland, hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird die Duldung der Untersuchung aller Blutproben, die zur Untersuchung auf BTV-Antigen eingesendet werden, sowie weiterer (Blut-) Proben zusätzlich auf MKS-Antikörper untersuchen zu lassen, verfügt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BMEL, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Aviäre Influenza / Geflügelpest
Seit einiger Zeit breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.
Das Friedrich-Loeffler-Institiut gibt dazu folgende Empfehlungen:
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln.
- Trennen Sie zwischen Straßen- und Stallkleidung (einschließlich Schuhwerk).
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Entsorgen Sie Futter oder Einstreu, wenn die Gefahr einer Verunreinigung mit Vogelkot besteht. Mit Vogelkot kontaminierte Gegenstände sind zu reinigen und zu desinfizieren.
- Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser
 oder sonstigem Oberflächenwasser).
- Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren. Halten Sie betriebsfremde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.
- Duschen Sie, bevor Sie andere Geflügelhalter besuchen.
- Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.
- Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.
Grundsätzlich gilt:
- Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Nur so erhalten Sie im Tierseuchenfall eine Erstattung.
- Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Die gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.
- Verendete Aasfresser (Greifvögel, Rabenvögel), verendetes Wassergeflügel oder Kranichvögel u. a. sind dem Veterinäramt unter der Rufnummer: 03941 5970-4489 anzuzeigen. 
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Blauzungenkrankheit 
Mit Stand vom 14.08.2024 ist ganz Deutschland nicht mehr seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Die Blauzungenkrankheit, basierend auf den klassischen Serotypen 1-24, ist aufgrund des neuen europäischen Tiergesundheitsgesetztes als Seuche der Kategorie C+D+E klassifiziert und ist damit optional zu bekämpfen. Verdächtige Tiere sind durch eine Blutprobe (EDTA), auf BT  untersuchen zu lassen.
Verbringungsregeln:
Bei der Verbringung müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und weitere Hornträger, Gabelhornträger, Kameliden, Hirsche, Moschustiere, Giraffenartige und Hirschferkel sowie Zuchtmaterial bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die innergemeinschaftlichen Verbringungsregeln und die Verbringungsregeln für Drittländer erfragen Sie bitte beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Tel. 03941 5970-4489).
Verbringung innerhalb Deutschlands:
Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind ohne besondere BT-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich. Auf die im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten, an die Unternehmer gerichteten Verantwortlichkeiten für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an Verbringungen sowie Seuchenpräventionsmaßnahmen bei Beförderungen wird hingewiesen. Es sind nur klinisch gesunde Tiere zu verbringen! Ggf. notwendige Tierhaltererklärungen finden Sie hier.
Blauzungenkrankheit - Entschädigung und Beihilfe
Entschädigung und Beihilfe wird nur für die Impfung gewährt.
 
Informationen zu allen anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland erhalten Sie hier:
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem
 
Früherkennung ASP - 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine
- Die Prämienhöhe beträgt 100 Euro je untersuchungsfähiger Probe.
 Prämienberechtigt sind Jagdausübungsberechtigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im eigenen Revier nachfolgend aufgeführte Wildschweine beproben:
 - Fallwild,
 - Unfallwild,
 - Wildschweine, die vor dem Erlegen Krankheitsanzeichen aufweisen,
 - Wildschweine, bei denen sich beim Aufbrechen Veränderungen an den inneren Organen finden.
- Ausgenommen von der Prämienzahlung sind Bedienstete der staatlichen Forstverwaltung des Landes, die Proben von gefallenen oder verunfallten Wildschweinen im Rahmen ihrer Dienstausübung entnehmen. Hier wird keine Prämie gezahlt.
-  Probenmaterial und Probenbegleitscheine stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
- Zur genauen Bestimmung des Fundortes empfehlen wir die App Tierfund-Kataster (TFK) verfügbar im Google Play Store und Apple Store, deren Nutzung auch für uns hilfreich ist.
- Die Proben sind im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt zuzuleiten.
- Nach abgeschlossener Untersuchung erfolgt die Prämienauszahlung durch die Tierseuchenkasse, das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ist hier unbeteiligt.
- Untersuchungsanträge finden Sie hier (Formular: Wildschweinmonitoring - Untersuchungsantrag für Proben zum Wildschweinmonitoring)
- Helfen Sie die ASP frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen!
 
Abgabezeiten für Probenmaterial, das mittels Kurierfahrzeug zum Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt befördert werden soll:
von Montag bis Freitag jeweils ab 8:00 Uhr bis spätestens:
| Montag: | 10:30 Uhr | 
| Dienstag: | 11:00 Uhr | 
| Mittwoch: | 09:30 Uhr | 
| Donnerstag: | 12:30 Uhr | 
| Freitag: | 11:00 Uhr | 
sofern die Proben am selben Tag zur Untersuchung gelangen sollen. Sollte die Untersuchung nicht termingebunden sein, ist die Abgabe von Probenmaterial während der üblichen Öffnungszeiten möglich (Ausnahme Freitag: 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr).