Unterschutzstellung von Palisander u.a. Holzarten
Seit Januar 2017 gehören alle Palisanderhölzer/Rosenhölzer der Gattung Dalbergia, drei Arten der Bubingas (Guibourtia) sowie das Kosso zu den international geschützten Holzarten. Davon eingeschlossen sind alle daraus hergestellten Erzeugnisse wie Gitarren sowie Streich- und Blasinstrumente.
Ursache dieser Unterschutzstellung ist die Gefährdung durch eine sehr hohe Nachfrage für den Möbel- und Innenausbau in China. Die Verwendung dieser Holzarten für den Musikinstrumentenbau macht nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus.
Nur im Falle der Vermarktung von Hölzern und Instrumenten aus diesen Arten in Nicht-EU-Länder ist zuvor, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby, eine Vorlagebescheinigung für die Ausfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu beantragen.
Eine Pflicht zur Registrierung des privaten Besitzes von Musikinstrumenten besteht nicht.
Kommerzielle Musikaufführungen mit Instrumenten, in denen die neuen Palisanderarten verarbeitet sind, unterliegen keinen Handelsbeschränkungen. Für Konzertreisen von Musikern gibt es spezielle Ausnahmen (https://www.bfn.de/0305_holz.html).
Achtung: Zu beachten sind die strengeren Regelungen zur Genehmigungspflicht für das bereits seit 1992 unter Höchstschutz stehende Rio-Palisander (Dalbergia nigra)
Für den gewerblichen Handel mit Hölzern und Instrumenten aus den neu geschützten Arten bestehen weitere gesetzliche Anforderungen wie die Meldepflicht für den Altbestand, die Buchführungs- und die Nachweispflicht (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Barrierefrei-Handel-mit-Anhang-B-Holz-in-der-EU.pdf).