Jeder, der im Landkreis Harz selbständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt, hat dies dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Grundlage bildet § 26 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA). Demnach sind die Aufnahme, eine Änderung sowie die Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen.

Erforderliche Angaben sind insbesondere neben dem Anmeldeformular:

  • Staatsexamen, Berufserlaubnis, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Verliehene akademische Grade und Titel.

Zudem haben Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe und der anderen Fachberufe des Gesundheitswesens sich regelmäßig fortzubilden und eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GDG LSA unterliegen folgende nichtärztliche und ärztliche Berufe der Anzeigepflicht:

  •  Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Krankenpflegehelfer
  • Hebamme/ Entbindungspfleger
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Anästhesietechnischer Assistent
  • Operationstechnischer Assistent
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Physiotherapeut
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • MTA-Labor
  • MTA-Radiologie
  • MTA-Funktionsdiagnostik
  • Veterinär-MTA
  • Ergotherapeut
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Notfallsanitäter
  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Psychotherapeut
  • Apotheker

Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) eine Erlaubnis.


Gemäß § 1 Abs. 3 HeilprG ist die Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.


Eine Heilpraktiker-Erlaubnis kann neben der uneingeschränkten Erlaubnis auch eingeschränkt für die Gebiete Psychotherapie, Physiotherapie und Podologie beantragt und erteilt werden.


Das Gesundheitsamt nimmt Anträge auf Zulassung zur Heilpraktiker-Überprüfung (auch sektoral) entgegen und erteilt die Berufserlaubnis nach bestandener Überprüfung.


Bearbeitet werden Anträge von Antragstellern und Antragstellerinnen, die den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Landkreis Harz haben.


Es gilt zu beachten, dass gemäß § 26 Abs. 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) eine Anzeigepflicht einer selbständigen Tätigkeit als Heilpraktiker/ Heilpraktikerin im Landkreis Harz besteht.

 

Informationen und Formulare

Heilpraktiker (uneingeschränkt)

Information zur Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung zur Straffreiheit


Heilpraktiker für Physiotherapie

Information zur Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung zur Straffreiheit


Heilpraktiker für Psychotherapie

Information zur Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung zur Straffreiheit


Heilpraktiker für Podologie

Information zur Erlaubniserteilung
Formular Ärztliche Bescheinigung
Formular Erklärung zur Straffreiheit

 

Kontakt

 
Verwaltung
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38820 Halberstadt