Der amtsärztliche Dienst führt gutachterliche Untersuchungen für Einzelpersonen, welche ihren gemeldeten Wohnsitz im Landkreis Harz haben, im Auftrag und nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Auftragsschreiben der Behörde
- anderer schriftlicher Untersuchungsauftrag
- eventuell vorhandene ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborergebnisse, andere Gutachten zum Beispiel vom Versorgungsamt oder von Versicherungen etc.)
Amtsärztliche Gutachten werden erstellt:
- zur auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis,
- zur Feststellung der Dienst- und Arbeitsfähigkeit,
- für die Gewährung von Beihilfen bei Beamten (zum Beispiel Zuwendungen bei Krankheit, stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen, Mutter-Kind-Kuren),
- zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
- im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gerichten,
- bei Amtshilfeersuchen für Sozial-, Ausländerbehörden sowie zur Vorlage im Straßenverkehrsamt des Ordnungsamtes zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit,
- sonstige amtsärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen.
Voraussetzung für das Erstellen eines amtsärztlichen Gutachtens ist in der Regel der Auftrag einer Behörde oder einer vergleichbaren Institution.
Für die Ausstellung von Gutachten einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist es wichtig, unmittelbar am Prüfungstag oder zeitnah davor zum behandelnden Hausarzt zu gehen und ein hausärztliches Attest zur Begutachtung mitzubringen.
Die Kosten für die Begutachtung bei Prüfungsunfähigkeit sind sofort und in bar zu entrichten.
Die Durchführung der Begutachtungen erfolgt im Allgemeinen nach vorheriger Anmeldung des Bürgers beziehungsweise nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Die Terminvergabe erfolgt unter folgenden Telefonnummern:
- in Halberstadt: 03941 5970-4468
- in Quedlinburg: 03941 5970-6632 (nur dienstags erreichbar)
- in Wernigerode: 03941 5970-2228
Die Begutachtungen finden an folgenden Standorten des Gesundheitsamtes statt: in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.