Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen und einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit bekommen mithilfe des Budgets für Arbeit den Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt und somit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es bildet den ersten Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und u.U. einem Arbeitsverdienst, der zur Unabhängigkeit vom Sozialsystem führen kann.

Menschen mit einem Abschluss Berufsbildungsbereich der WfbM oder vorherige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit

Anders als bei sonst üblichen Arbeitsverträgen besteht beim Budget für Arbeit jederzeit das Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen.

Interessierte Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Budgets für Arbeit einen Zuschuss zum Entgelt des Budgetnehmers. Sie haben in Zeiten des Fachkräftemangels so die Chance, engagiertes und lernbegeistertes Personal einzustellen.

Seit Einführung dieser Möglichkeit konnten mithilfe vieler engagierter und motivierter Arbeitgeber als auch Budgetnehmer Arbeitsplätze in den verschiedensten Bereichen etabliert werden. Budgetnehmer sind z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hausmeisterbereich tätig.

Erfahrungsberichte hier…

Ansprechpartnerin für Interessierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist Frau Gers, zu erreichen unter 03941-5970-1786 oder unter eingliederungshilfe-erwachsene@kreis-hz.de

Sie haben die Möglichkeit, direkt online einen Termin zur Beratung zu buchen.

                                                                                       

 

Checkliste für Budgetnehmer & Arbeitgeber:

  • Antrag auf Budget für Arbeit 

  • Bescheinigung vom Arbeitgeber

  • Entwurf Arbeitsvertrag

  • ggf. Kündigungsfrist WfbM

  • Gesamtplangespräch erforderlich

Anspruchsvoraussetzung für Budgetnehmer:

  • dauerhafte Erwerbsunfähigkeit

  • Personenkreis mit wesentlicher Behinderung

  • bereits auf allgemeine AM tätig gewesen oder EV & BBB in einer WfbM abgeschlossen

Wichtig für Arbeitgeber

  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht abgeführt

  • den Status der dauerhaften EU bleibt beim Budgetnehmer bestehen

  • mindestens Mindestlohn und 15 h die Woche