Infrastruktur-Sondervermögen
Der Bund stellt den Ländern und Kommunen über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder- und – Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Land Sachsen-Anhalt 2,61 Milliarden Euro.
Mit dem Landesgesetz über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz – Infra-SVG) ist innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt die Verwendung dieser Bundesmittel geregelt worden. Nach § 3 Abs. 2 Infra-SVG erhalten die kreisfreien Städte, die Landkreise, die Einheitsgemeinden und die Verbandsgemeinden (Kommunen) insgesamt 1.568.340.000 Euro. Das entspricht 60 Prozent der dem Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden Mittel. Diese Mittel werden den Kommunen pauschal zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden (sog. Kommunalarm); die Zweckbindung der Bundesmittel ergibt sich allein aus den Vorgaben des § 3 Absatz LuKIFG.
Der Landkreis Harz erhält im Rahmen des Infrastruktur-Sondervermögens des Bundes einen Betrag in Höhe von 68.063.102 Euro pauschal zur Finanzierung von Sachinvestitionen im Förderzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2042.
