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Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung sowie den Abbruch einer baulichen Anlage zu überwachen. In Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Bauordnungsbehörde im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: das Baugenehmigungsverfahren und das Bauordnungsverfahren.

Eine Baugenehmigung wird auf einen Antrag hin erteilt, wenn sich das bauliche Vorhaben im Einklang mit denjenigen Vorschriften des öffentlichen Rechts befindet, welche im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Zweck des Verfahrens ist, die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts sicherzustellen und eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.

Das Bauordnungsverfahren dient der Abwehr von Gefahren, die durch Verstöße gegen geltendes Recht entstehen, insbesondere durch:

  • ungenehmigte Errichtung von baulichen Anlagen (sog. „Schwarzbau“),
  • ungenehmigten Umbau/ungenehmigte Nutzungsänderung,
  • Abweichungen von den Bestimmungen der Baugenehmigung,
  • mangelnde Unterhaltung baulicher Anlagen, die eine Gefahr darstellen.

Für grundlegende Informationen, beachten Sie bitte auch unsere Rubrik "Häufig gestellte Fragen."

Für allgemeine Fragen:

Sekretariat

Tel.:     03941 5970-5528
Fax:     03941 5970-5549
E-Mail:  bauordnungsamt@kreis-hz.de

 

Links:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Bauaufsichtsbehörde)

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt (Oberste Bauaufsichtsbehörde)

 

In der Anlage finden Sie verschiedene Dokumente zum Download.

Formulare zum Download sowie Hinweise zur Beantragung einer Baugenehmigung in Sachsen-​​Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales.

Symbol Beschreibung Größe
Baurecht und Bauaufsicht (Informationsbroschüre des Landesverwaltungamtes)
(c) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
1.8 MB
Harmonisierte Bauprodukte (Informationsbroschüre des Landesverwaltungamtes)
(c) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3.5 MB
Fliegende Bauten (Informationsbroschüre des Landesverwaltungamtes)
(c) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
2.6 MB