Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Jugendschutzgesetz (§5 JuSchG)

Sie planen eine Veranstaltung und benötigen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß Jugendschutzgesetz (§5 JuSchG), dann nutzen Sie bitte den Antrag in der Anlage. 

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