Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich hauptsächlich in drei Handlungsfelder, die folgende Aufgabenschwerpunkte und Zuständigkeiten beinhalten:
ordnungsrechtlicher bzw. gesetzlicher Jugendschutz
…umfasst alle hoheitlichen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen seitens der Polizei, Ordnungsbehörden (Landkreis Harz – Ordnungsamt) und Strafrechtsorgane zur Gewährleistung und Sicherstellung der gesetzlichen Jugendschutzregelungen in Deutschland
struktureller Jugendschutz
…hierzu zählen strukturelle Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendhilfe, die die Lebensbedingungen und -räume junger Menschen positiv beeinflussen und Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. verhindern (z.B. eine Schwerpunktsetzung des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Harz)
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz)
…die zentrale Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist die frühzeitig einsetzende Prävention und die Lebenskompetenzförderung junger Menschen. Kinder und Jugendliche sowie auch Eltern und Erziehungsberechtigte sollen befähigt werden, gefährdende Einflüsse zu erkennen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen und diese zu bewältigen bzw. sich gegebenenfalls davor zu schützen.
Durch das Netzwerk Jugendschutz unter der Leitung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Jugendamt des Landkreises Harz wird die Zusammenführung von freien Trägern der Jugendhilfe und einer Vielfalt von Kooperationspartnern sowie Institutionen gewährleistet. Innerhalb dieses Netzwerkes existieren ein Arbeitskreis "Netzwerk Jugendschutz" (Steuerungsgremium) sowie drei themenorientierte Facharbeitsgruppen, die dafür sorgen, dass Aufklärungs-, Informations- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte entsprechend vorgehalten werden. Folgende Facharbeitsgruppen sind im Netzwerk Jugendschutz vertreten:
Fachgruppe „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“
Fachgruppe „Suchtprävention und Gesundheitsförderung“
Fachgruppe „Schulerfolg sichern“
Ihre Ansprechpartner im Landkreis Harz sind:
Frau Krebs | Herr Kunkel |
Postanschrift Landkreis Harz - Jugendamt - Friedrich-Ebert-Straße 42 38820 Halberstadt |
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Besucheradresse Schwanebecker Straße 14 Raum E-210 38820 Halberstadt Telefon: 03941 5970-2162 Fax: 03941 5970-1364-49 Mail: jugendschutz@kreis-hz.de |
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