Jugendzahnärztlicher Dienst

Warum sind zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen so wichtig?

Gesunde Zähne sind für die Enwticklung des heranwachsenden Kindes sehr wichtig. Sie sind bedeutsam für die Kaufunktion, beeinflussen die Sprechfähigkeit und bestimmen das psychische Wohlbefinden.

Die jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen dienen der Früherkennung von Zahnerkrankungen, Zahnfehlstellungen sowie Gebissfehlentwicklungen.

Deshalb führt der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes diese Untersuchungen bei Kindern schon ab dem ersten Milchzahn bis zum 12. Lebensjahr, in Fördereinrichtungen bis zum Schulabschluss, durch.

Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten über das Ergebnis eine schriftliche Information und bei Auffälligkeiten wird der Besuch der Hauszahnärztin/des Hauszahnarztes empfohlen, damit eine erforderliche Behandlung rechtzeitig eingeleitet werden kann.

Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind:

  • § 21 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • § 9 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt
  • § 38 Schulgesetz Sachsen-Anhalt
  • § 18 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt

Der Zahnärztliche Dienst befasst sich im Auftrag und nach gesetzlichen Vorschriften mit der Überprüfung und Bearbeitung von zahnärztlichen Heil- und Kostenplänen.

Zahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen werden erstellt:

  • bei Amtshilfeersuchen für Sozialämter
  • bei Amtshilfeersuchen für Beihilfestellen
     

Sie sind notwendig zur Beurteilung der Möglichkeit einer Kostenübernahme für zahnärztliche Leistungen bei Personen, die Krankenhilfe durch die Sozialämter der Stadt erhalten oder die der Beihilfeverordnung der Stadt, des Landes oder des Bundes unterliegen.

Voraussetzung für ein zahnärztliches Gutachten bzw. eine Stellungnahme ist die Schweigepflichtsentbindung der betreffenden Einzelperson (in schriftlicher Form). Gegebenenfalls sind zahnärztliche Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, Modelle) notwendig, die vom behandelnden Zahnarzt angefordert werden.

Eine zahnärztliche Untersuchung ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Bei Notwendigkeit einer solchen Untersuchung wird der Bürger durch schriftliche Aufforderung in das Gesundheitsamt eingeladen.

Ort der Begutachtung: Gesundheitsamt (Standorte Halberstadt und Quedlinburg)

Zahngesundheitspässe für Kinder in Sachsen – Anhalt

Seit September 2000 gibt es den Zahngesundheitspass für Kinder in Sachsen – Anhalt.

Der erste Pass gilt vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr und wird in den Geburtskliniken zusammen mit dem Kinderärztlichen Untersuchungsheft den Müttern überreicht.

Der zweite Pass gilt von der 1. bis zur 6. Klasse und wird Ihrem Schulkind bei der Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in der 1. Klasse durch den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes übergeben.

Die Pässe sind Ratgeber für alle Belange der Zahn -und Mundgesundheit. Sie enthalten passend zu jedem Lebensjahr wichtige Hinweise zur Entwicklung der Zähne. Bitte legen Sie ihn bei jedem Zahnarztbesuch beim Hauszahnarzt, aber auch bei den Vorsorgeuntersuchungen in den Kindertagesstätten und Schulen und auch bei den gruppenprophylaktischen Maßnahmen vor. So können alle Beteiligten die Fluoridierungen und Zahnversiegelungen, die vorgenommen worden sind, in speziell vorgesehenen Tabellen eintragen. Damit wird eine regelgerechte Fluoridzufuhr für die Zähne Ihres Kindes gesichert.

Übrigens erhält Ihr Kind mit 12 Jahren das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse vom Zahnarzt.

Das Bonusheft der Gesetzlichen Krankenkasse

Für Kinder, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gilt ab dem 12. Lebensjahr das Bonusheft.

Darin können sich die Kinder und Jugendlichen die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen sowie weitere Vorsorgemaßnahmen ( Individualprophylaxe) beim Zahnarzt eintragen lassen.

Das Bonusheft soll die Kinder motivieren, frühzeitig Verantwortung für ihre eigene Zahngesundheit zu übernehmen.

Denn das kleine Heft ist bares Geld wert: Wer seine Zähne regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lässt, erhält höhere Zuschüsse , sobald Zahnersatz( Krone, Brücke o.ä. ) einmal notwendig wird.

Wer in den vergangenen 5 Jahren (vor der Behandlung) lückenlos die Kontrolltermine beim Zahnarzt durch Eintragungen im Bonusheft nachweisen kann und seine Zähne konsequent gepflegt hat, bekommt von der Krankenkasse einen Bonus von 20 Prozent zum Festzuschuss für den Zahnersatz. Wer in den letzten 10 Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält sogar einen Bonus von 30 Prozent. 

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die zahnärztliche Untersuchung wenigstens einmal jährlich nötig.

Vor einem Zahnarztwechsel sollte das Bonusheft vollständig ausgefüllt bzw. abgestempelt werden. Es behält seine Gültigkeit.

Bei Verlust des Heftes kann Ihr Zahnarzt ein neues Heft (mit den entsprechenden Nachweisen) ausfüllen.

Kontakt

 
Jugendzahnärztlicher Dienst - Nebenstelle Quedlinburg
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